Der gigantische Drei-Schluchten Staudamm in China verletzt die Menschenrechte

Zürich, 20.01.2003 - Die Erklärung von Bern fordert heute in einem Brief an den Bundesrat und die ERG einen menschenwürdigen Umsiedlungsprozess am Yangtze sicherzustellen. Die EvB beruft sich auf einen heute veröffentlichten Bericht eines lokalen Augenzeugen, welcher mit zahlreichen Beispiele belegt, dass die betroffenen Bevölkerungsgruppen nicht entschädigt werden, Korruption durch Beamte weit verbreitet ist und Proteste mit massiver Polizeirepression unterdrückt werden.

Im April 2003 beginnt China mit der Flutung des grössten Staudamms der Welt am Yangtze Fluss. Bisher wurden 640'000 Menschen umgesiedelt, insgesamt müssen bis 2008 bis zu 2 Millionen Menschen ihre Häuser verlassen. Im Auftrag des US-amerikanischen International Rivers Network und der Erklärung von Bern hat ein langjähriger Beobachter des Drei-Schluchten Projekts während sechs Wochen vor Ort den Umsiedlungsprozess in Augenschein genommen. Der Autor stiess auf massive Probleme bei der Umsiedlung, fehlende Entschädigungen und Korruption.

  • Die chinesische Polizei hat mit repressiver Gewalt Einwohner zum Verlassen ihrer Häuser gezwungen und Proteste niedergeschlagen. Aus Angst vor weiteren Repressalien ist es der betroffenen Bevölkerung nicht möglich, kritische Tatsachen über den Umsiedlungsprozess frei zu äussern.
  • Listen zu entschädigender Personen wurden betrügerisch gefälscht. Auffallend viele höhere Beamte sind seither am Neubau von Luxushotels und Strassen beteiligt.
  • Zahlreiche Bauern, die am Flussufer Tee und Orangen anbauten, beklagen, dass die Erde der ihnen zugewiesenen Felder auf den Berggipfeln zu karg ist, um ein Überleben ihrer Familien zu sichern. Zudem bieten die neuen Trabantenstädte keine Arbeitsplätze, so dass Tausenden Familien der Zerfall und die Flucht in die Slums bereits überfüllter Grossstädte droht.


Der schweizerische Bundesrat hatte 1997 zwei Exportrisikogarantien für Lieferungen von ABB an den Drei-Schluchten Staudamm im Umfang von rund 500 Mio Sfr. bewilligt, die im Jahr 2000 von Alstom übernommen wurden. „Die schweizerische Exportrisikogarantie (ERG) trägt durch die Finanzierung des Megakraftwerks auch eine Mitverantwortung für die sozialen und ökologischen Folgen. Deshalb soll sie sich dafür einsetzen, dass die Flutung des Stausees erst begonnen wird, wenn alle Betroffenen nach internationalen Standards entschädigt wurden. Ausserdem muss eine unabhängige Ombudsstelle geschaffen werden, welche Verletzungen gegen die Menschenrechte ahndet und Korruption aufdeckt“, fordert Christine Eberlein von der Erklärung von Bern.
Der schweizerische Bundesrat hatte 1997 zwei Exportrisikogarantien für Lieferungen von ABB an den Drei-Schluchten Staudamm im Umfang von rund 500 Mio Sfr. bewilligt, die im Jahr 2000 von Alstom übernommen wurden. „Die schweizerische Exportrisikogarantie (ERG) trägt durch die Finanzierung des Megakraftwerks auch eine Mitverantwortung für die sozialen und ökologischen Folgen. Deshalb soll sie sich dafür einsetzen, dass die Flutung des Stausees erst begonnen wird, wenn alle Betroffenen nach internationalen Standards entschädigt wurden. Ausserdem muss eine unabhängige Ombudsstelle geschaffen werden, welche Verletzungen gegen die Menschenrechte ahndet und Korruption aufdeckt“, fordert Christine Eberlein von der Erklärung von Bern.