Die Erklärung von Bern fordert aufgrund neuer Gutachten den Rückzug der Schweiz vom Ilisu-Staudammprojekt in der Türkei

Zürich, 11.10.2001 - Die Erklärung von Bern (EvB) kritisiert den Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des geplanten Ilisu-Staudamms in der Türkei schärfstens. Der Bericht ist lückenhaft und über weite Strecken oberflächlich. Die Schweiz darf auf dieser schwachen Grundlage eine Exportrisikogarantie an schweizerische Exporteure auf keinen Fall genehmigen. Die EvB fordert, dass die schweizerische Exportrisikogarantie und die UBS sofort und endgültig von einer geplanten finanziellen Unterstützung des problematischen Staudamms absehen.

Mit internationaler Beteiligung plant die türkische Regierung bereits seit Mitte der 80er Jahre ein Mammutkraftwerk auf kurdischem Gebiet: den Ilisu-Staudamm in Südostanatolien. Er würde den Tigris kurz vor der Grenze zu Syrien und Irak aufstauen. Die EvB warnt seit langem, dass mehrere Tausend Menschen vertrieben, bedeutende Kulturgüter unwiederbringlich zerstört und der Wasserkonflikt in Nahost verschärft würden.

Die Schweiz spielt eine Schlüsselrolle in der Unterstützung des umstrittenen Grossstauddamm-Projekts: Schweizer Exporteure (Sulzer Hydro und Alstom) wollen mit 470 mio CHF den grössten Anteil am Bau übernehmen, die schweizerische Exportrisikogarantie (ERG) koordiniert andere involvierte Exportrisikogarantie-Versicherungen und die UBS will die finanzielle Abwicklung übernehmen.
Die Erklärung von Bern wartete bereits seit über einem Jahr auf den Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese gehört zu den Grundbedingungen für eine finanzielle Unterstützung des Projekts durch internationale Exportrisikogarantien und Banken. Internationale Exportrisikogarantien hatten angekündigt ihre Entscheidung von den Ergebnissen der UVP abhängig zu machen.

Das von internationalen Umwelt- und Umsiedlungsexperten erstellte Gutachten der Erklärung von Bern, kritisiert die mangelnde Seriosität der Umweltverträglichkeitsprüfung und der bisherigen Projektvorbereitungen. Internationale Standards werden in vielen Punkten nicht eingehalten.

  • Der Umweltverträglichkeitsbericht ist widersprüchlich, unvollständig, entbehrt zum Teil präziser Datengrundlagen und argumentiert voreingenommen.
  • Die UVP enthält keinen Umsiedlungsplan. Die UVP gibt nicht an, wie viele Menschen von einer Umsiedlung betroffen sind und ob diese kompensiert werden. Das Projekt verletzt damit 15 internationale Richtlinien. In der hauptsächlich von Kurden besiedelten Osttürkei herrscht Notstandsgesetzgebung. Dessen Auswirkungen auf die Umsiedlung und den Kulturgüterschutz werden in der UVP nicht erwähnt. Gemäss Angaben der türkischen Regierung sind rund 75 000 Menschen vom Dammbau betroffen, die Mehrheit von ihnen sind Kurden. Die EvB befürchtet jedoch, dass diese Zahlen in Wirklichkeit wesentlich höher sind. Ausserdem lässt die beschönigende Darstellung der Situation der kurdischen Bevölkerung, die in Wirklichkeit von Repressionen bedroht sind, Zweifel an der Unabhängigkeit der UVP aufkommen.Der Stausee kann, trotz Kläranlagen, zu einer Vergiftung des Tigris führen und damit die Gesundheit der am Fluss lebenden Bevölkerung bedrohen.
  • Das unabhängige hydrologische Gutachten zur UVP kommt zum Schluss, dass Syrien und Irak in trockenen Jahreszeiten kein Flusswasser mehr hätten.
  • Der Staudamm verletzt eine Reihe von projektspezifischen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. Auch die Hauptbedingungen von internationalen Exortrisikogarantien sind nicht erfüllt.(Umsiedlung und Partizipation der lokalen Bevölkerung; Schutz von Kulturdenkmälern, vor allem der Stadt Hasankeyf; Wasserrechte der unterhalb des Staudamms lebenden Flussanrainer des Tigris in Syrien und Irak.
  • Die Empfehlungen der Weltstaudamm-Kommission werden nicht eingehalten
  • Das Projekt verstösst gegen das Völkerrecht

Die schweizerische ERG hat ihrerseits einen unabhängigen Expertenbericht zur Bewertung der UVP in Auftrag gegeben, der noch aussteht. Gegenüber der EvB hat der Direktor der ERG, Peter Silberschmidt, erklärt “.. die ERG hat zur Zeit andere Prioritäten, als das Ilisu Staudammprojekt im Süd-Osten der Türkei und das genaue Datum über eine Entscheidung ist angesichts der herrschenden Wirtschaftskrise in der Türkei ungewiss“.

Die Wirtschaftskrise in der Türkei ist jedoch seit längerem Realität. Deshalb glaubt die Erklärung von Bern, dass es sich bei der überraschenden Ankündigung um eine verhüllte Absage eines Projekts handelt, das offensichtlich internationale Standards verletzt. Für die EvB ist es nicht annehmbar, die Verschiebung der Entscheidung über eine Exportrisikogarantie allein mit der herrschenden Wirtschaftskrise in der Türkei zu begründen. Es kann nicht angehen, dass die Bewohner im Umfeld einer Stadt mit der Grösse von Winterthur hoffen müssen, dass die Wirtschaftskrise möglichst lange anhält, damit sie nicht umsiedeln müssen.

Die Erklärung von Bern fordert, dass die schweizerische Regierung, die ERG und die UBS ihre soziale Verpflichtung wahrnehmen und dem Projekt aufgrund der Menschenrechtsverletzungen sowie der gravierenden ökologischen, sozialen und politischen Konsequenzen unverzüglich eine klare Absage erteilen und jegliche finanzielle Unterstützung ablehnen.

Hintergrundinformationen zum Ilisu Staudamm-Projekt in der Türkei

Das seit Anfang der 80er Jahre geplante und seither stark umstrittene Ilisu-Staudammprojekt in Ostanatolien soll finanziell von acht Exportrisikogarantie-Versicherungen abgesichert werden. Die Weltbank lehnte bereits 1984 eine Beteiligung an dem Grossstaudamm-Projekt ab. Der Damm soll den Tigris mit einer Staumauer von 1820 m Länge und 135 m Höhe zu einem 312 km2 grossen See aufstauen. Die Leistung des geplanten Kraftwerks wird mit 1200 Megawatt veranschlagt. Der Preis wäre die Umsiedlung von mehr als 75'000 Personen, (mehrheitlich Kurden), der Verlust von unschätzbaren Kulturgütern der Region Hasankeyf und unumkehrbare ökologische Schäden. Der Bau des Staudamms würde unweigerlich den Wasserkonflikt mit den Anrainerstaaten weiter verschärfen. Das Kraftwerk soll von einem internationalen Konsortium unter Federführung der Firma Sulzer Hydro gebaut werden. Im November 1998 hatte der Bundesrat beschlossen eine „grundsätzliche Anfrage für eine Exportrisikogarantie“ von 470 Mio SFR für das Projekt zu gewähren. Dieser provisorische Entscheid, der an Bedingungen gebunden ist, wurde verlängert. Bisher ist jedoch kein Geschäftsabschluss zustande gekommen. Das dazu notwendige Gesuch der Exporteure wurde bislang nicht eingereicht. Der Geschäftsabschluss sowie die Entscheidung über die Gewährung einer staatlichen Garantie der Schweiz und in den anderen acht Ländern, darunter in bescheidenerem Umfang England, Deutschland, Italien, Österreich und den USA, wurden ursprünglich für diesen Herbst erwartet. Die Erklärung von Bern und die britische Ilisu Staudammkampagne kritisieren seit Jahren das Bauvorhaben. Die EvB hat im Jahr 2000 ein Rechtsgutachten der Freiburger Professorin und Völkerrechtlerin Astrid Epiney veröffentlicht. Sie kommt zum Schluss, dass das Ilisu Projekt gegen das Völkerrecht verstösst. Die EvB begrüsste den neuen Dialog im letzten Jahr mit der schweizerischen Exportrisikogarantie. Im August 2001 forderte die EvB die ERG auf, eine internationale Konsultation mit NROs abzuhalten, um gemeinsam mit den anderen involvierten Exportrisikogarantie-Versicherungen zu den unabhängigen Gutachten der UVP Stellung zu nehmen. Die EvB erhielt daraufhin die Antwort, eine Entscheidung über das Projekt sei auf unbestimmte Zeit verschoben. Die EvB und weitere internationale NROs liessen die folgenden unabhängigen Gutachten erstellen: Drei Berichte über Wiederansiedlung, Alternativen des Projekt und Kulturgüter; eine unabhängige Analyse eines hydrologischen Ingenieur-Büros aus den USA; Kommentare zur UVP der kurdischen Diyarbakir Bar Association sowie eine Zusammenfassung der Kritik der NRO an der UV.