Grossstaudämme und Menschenrechte - Staudammbetroffene sollen mitentscheiden

Zürich, 17.06.2003 - Zur Eröffnung des 21. internationalen Kongresses der Staudammkonstrukteure fordert die Erklärung von Bern (EvB) gemeinsam mit 100 weiteren Organisationen diesen Industriezweig auf, die Rechte und Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung stärker zu berücksichtigen.

Die Internationale Kommission der Grossstaudämme (International Commission on Large Dams, ICOLD), deren Kongress gestern Montag in Montreal eröffnet wurde, will ethische Richtlinien für den Bau von Staudämmen erlassen. Die gegen hundert Organisationen, die gemeinsam mit der Erklärung von Bern einen Aufruf des International Rivers Network und der Halifax Initiative unterzeichnet haben, rufen die Konstrukteure und Ingenieure dazu auf, die Empfehlungen der Weltstaudammkomission (World Commission on Dams, WCD) für ihre Richtlinien zu übernehmen.

Die Empfehlungen der Weltstaudammkomission wurden bereits im Jahr 2000 veröffentlicht. Sie stellten zum ersten Mal die Rechte und Bedürfnisse der direkt Betroffenen – der Umgesiedelten und der Menschen im Unterlauf eines gestauten Flusses - ins Zentrum. Den Ansprüchen und den Risiken der Betroffenen sollte bei der Planung eines Staudammes die grösste Aufmerksamkeit zukommen. Das bedeutet insbesondere, dass die Bevölkerung in den Entscheidungsprozess einbezogen werden muss.

Die Erklärung von Bern hat die Weltstaudammkommission seit Beginn ihrer Arbeit aktiv unterstützt. Sie verlangt von allen beteiligten Akteuren – Regierungen, internationalen Organisationen und Firmen – dass diese die Empfehlungen der Kommission umsetzen. Die geplanten ICOLD-Richtlinien sollten ein Instrument zur Umsetzung der Empfehlung der Weltstaudammkomission werden.