Kreditskandal in Mosambik: Public Eye reicht Strafanzeige gegen die Credit Suisse ein

Kredite von über zwei Milliarden US-Dollar, die in grossem Stil veruntreut wurden, haben im bitterarmen Mosambik die Staatsschulden explodieren lassen. Die Hälfte dieser Summe hat die britische Tochtergesellschaft der Credit Suisse vergeben. Es gibt genügend Indizien, um in der Schweiz eine Untersuchung zu eröffnen und die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Zürcher Muttergesellschaft bei der Kreditvergabe und den mutmasslichen Bestechungszahlungen zu klären. Public Eye hat deshalb bei der Bundesanwaltschaft in Bern eine Strafanzeige gegen die Credit Suisse eingereicht.
© Mark Henley / Panos Pictures

Im Frühjahr 2016 wurde öffentlich bekannt, dass Mosambik durch die Aufnahme von teils geheim gehaltenen Krediten die Staatsverschuldung massiv ausgeweitet hat. In den Jahren 2013 und 2014 hatte die Credit Suisse International, die britische Tochtergesellschaft der Credit Suisse Group AG, zwei mosambikanischen Staatsunternehmen Kredite in der Höhe von über einer Milliarde US-Dollar gewährt – via die Schiffbaugruppe Privinvest mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Mit dem Geld sollten Schnellboote zum Schutz der Küste angeschafft und angeblich eine Hochseeflotte für den Thunfischfang aufgebaut werden. Sowohl die Fischkutter als auch die Schnellboote waren massiv überteuert und teilweise sogar unbrauchbar. Neben der Credit Suisse hat auch die russische Investmentbank VTB Capital diesen beiden sowie einer dritten Staatsfirma Geld zur Verfügung gestellt – rund eine weitere Milliarde Dollar. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Neuverschuldung setzten der Internationale Währungsfonds und verschiedene Geberländer, darunter die Schweiz, die direkte Budgethilfe an Mosambik aus. Die daraufhin gestiegene Inflation und die Sparmassnahmen der Regierung treffen die Bevölkerung eines der ärmsten Länder der Welt.

Am 19. Dezember 2018 erhob das US-amerikanische Justizdepartement (DoJ) Anklage gegen acht Personen, unter anderem wegen Beteiligung an einem Korruptions- und Geldwäschereisystem. Neben dem in diesem Zusammenhang verhafteten Ex-Finanzminister von Mosambik stehen drei ehemalige hochrangige Manager der Credit Suisse International, die die Kreditvergabe vorbereitet haben, im Zentrum der Anklage. Das DoJ wirft ihnen vor, dass sie Bestechungszahlungen in der Höhe von 200 Millionen US-Dollar zugunsten mosambikanischer Amtsträger mitorganisiert und sich durch Kickbackzahlungen selber bereichert haben. Die drei Banker hätten verschiedene bankinterne Kontrollmechanismen umgangen, insbesondere durch falsche Angaben an die Compliance-Abteilung, die mit der Sorgfaltsprüfung im Rahmen der Kreditvergabe betraut war. Die Bank hatte zwar spezielle Bedingungen für die Gewährung des Kredits aufgestellt: Die Genehmigung der Kreditaufnahme durch die Zentralbank Mosambiks, deren Bestätigung durch das Verwaltungsgericht, sowie die Information des Internationalen Währungsfonds. Allerdings ist keine dieser Bedingungen tatsächlich eingehalten worden. Die Compliance-Abteilung habe zwar kritische Fragen gestellt, die Antworten jedoch nicht überprüft und „es verpasst, ihre Untersuchungen weiterzuziehen“ ("failed to pursue its inquiry further"), heisst es in der amerikanischen Anklageschrift.

Bis heute war von der hiesigen Bundesanwaltschaft lediglich zu vernehmen, dass in der Schweiz bislang kein Strafverfahren eröffnet worden sei. Die Credit Suisse Group AG argumentierte in einer Gegendarstellung zu einem Artikel, dass die Kredittransaktion durch die britische „Banktochter“ Credit Suisse International in Übereinstimmung mit den intern „klar geregelten“ Richtlinien abgewickelt worden ist. Die öffentlich zugänglichen Dokumente bieten allerdings hinreichende Hinweise, dass  die Verantwortung der Schweizer Muttergesellschaft hierzulande rechtlich beurteilt werden sollte. Mit der Strafanzeige fordert Public Eye die Bundesanwaltschaft nun auf, die Frage zu klären, ob die Credit Suisse Group ihren organisatorischen Pflichten zur Überwachung der Tochtergesellschaft und zur Verhinderung illegaler Verhaltensweisen nachgekommen ist – so wie es das Schweizer Strafrecht von Unternehmen verlangt.

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