Nationalrat überweist APK-Postulat: Sorgfaltspflicht für Konzerne erweitern

Bern, 13.03.2013 - Die Allianz „Recht ohne Grenzen“ begrüsst den Beschluss des Nationalrates, eine rechtsvergleichende Studie zur Einführung einer menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht für Unternehmen zu erstellen. Der Bundesrat sollte den Bericht möglichst rasch vorlegen und konkrete Massnahmen an die Hand nehmen.

Der Nationalrat hat heute ein Postulat seiner aussenpolitischen Kommission überwiesen, das diese am 30. Oktober 2012 als Reaktion auf die Petition „Recht ohne Grenzen“ einreichte. Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, dem Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung ein Mandat zur Erstellung eines rechtsvergleichenden Berichtes zu erteilen. Darin soll aufgezeigt werden, wie Leitungsorgane von Unternehmungen verpflichtet werden können, bei sämtlichen Auslandsaktivitäten ihres Unternehmens eine vorgängige Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechte und Umwelt durchzuführen. Auf Basis dieser Studie soll der Bundesrat für die Schweiz geeignete Lösungen vorschlagen.

Das Obligationenrecht verpflichtet Verwaltungsratsmitglieder heute lediglich dazu, «ihre Aufgaben mit aller Sorgfalt [zu] erfüllen und die Interessen der Gesellschaft in guten Treuen [zu] wahren» (Art. 717). Die Ausweitung dieser Sorgfaltspflicht auf Menschenrechte und Umweltschutz wäre eine relativ einfache Möglichkeit, Leitungsorgane eines Konzerns dazu anzuhalten, ihre soziale und ökologische Unternehmensverantwortung wahrzunehmen.

Durch die Ansiedelung der Sorgfaltspflicht auf höchster Ebene würde die Einführung entsprechender Massnahmen zur ChefInnensache gemacht.
In verschiedenen anderen Ländern besteht bereits eine vergleichbare Regelung: So hält das britische Gesetz über Kapitalgesellschaften (Companies Act) fest, dass Verwaltungsräte die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf lokale Gemeinschaften, Umwelt und Menschenrechte beachten müssen. In Deutschland haben die Leitungsorgane einer Gesellschaft die Folgen der Unternehmensaktivitäten auf das Gemeinwohl zu berücksichtigen und in den USA müssen Führungskräfte die Einhaltung der Menschenrechte in ihr Risikomanagement einbeziehen.

International tätige Schweizer Firmen sorgen mit Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstössen immer wieder für negative Schlagzeilen. Deshalb ist es höchste Zeit, dass die Schweiz mit verbindlichen Regeln eine sozial und ökologisch verantwortliche Unternehmensführung einfordert und die eine entsprechende Sorgfaltspflicht verankert.