Neue Überwachungsregeln gefährden die Schweizer Demokratie
Medienmitteilung der AG NDG*, einer Arbeitsgruppe der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, 21. April 2026
Massenhafte Datensammlung ohne Kontrolle
Die Revision sieht vor, dass der Nachrichtendienst möglichst viele Daten erfassen darf und erst in einem späteren Schritt überprüfen muss, welche davon nachrichtendienstlich relevant sind. Er sammelt so wahllos äusserst sensible Personendaten ohne klaren Zweck. Die Bevölkerung gerät dadurch in Generalverdacht. Kontrollen sind nur stichprobenweise vorgesehen und es fehlen klare gesetzliche Kontroll- und Löschfristen.
Inakzeptables KI-Profiling
Hinzu kommt mit Art. 53 eine neue Grundlage für Profiling mittels automatisierter KI-Systeme.
Solche Systeme verknüpfen grosse Datenbestände und erstellen umfangreiche Persönlichkeitsprofile. Sie sind intransparent, für Betroffene und Kontrollinstanzen nicht nachvollziehbar und bergen das Risiko von Fehlern und Diskriminierungen. Es ist inakzeptabel, dass die Schweiz Praktiken einführen will, welche z.B.in den USA schon erschreckende Folgen haben.
Überwachung politischer Tätigkeiten?
Der Gesetzgeber will genehmigungspflichtige Überwachungsmassnahmen auf den Bereich des «gewalttätigen Extremismus» ausweiten. Da dieser Begriff juristisch nicht definiert ist, bleibt der Anwendungsbereich unklar. Invasive Massnahmen wie das Überwachen von Telefon-, Mail- und Internetkommunikation könnte der Nachrichtendienst deshalb gegen einen beliebig weiten Kreis von Personen und Organisationen einsetzen Dabei würden auch legale politische Aktivitäten ins Überwachungsnetz geraten. Dies schadet der freien und offenen Demokratie.
Mit ihrer Kritik steht die NGO-Allianz nicht allein. Das Bundesverwaltungsgericht warnt vor der Ausweitung genehmigungspflichtiger Überwachungsmassnahmen auf den «gewalttätigen Extremismus» und vor Lockerungen im Genehmigungsverfahren. Auch Privatim, die Konferenz der Schweizer Datenschutzbeauftragten, lehnt die Ausweitung wegen des schweren Grundrechtseingriffs ab. Auch gegen die vorgesehene Schwächung des Auskunftsrechts gibt es Einwände: Mehrere Kantone, Privatim und verschiedene Parteien kritisieren insbesondere die Einschränkung des Rechtswegs.
Das Nationalratsplenum muss in der Sommersession dringend Korrekturen vornehmen. Die ausführliche Analyse der NGO-Allianz mit den wichtigsten Kritikpunkten und Forderungen zur NDG-Revision ist hier zu finden.
Weitere Auskünfte
Für die AG NDG: Leandra Columberg, 078 683 61 47, ndg@djs-jds.ch
Für die Digitale Gesellschaft: Viktor Györffy, 044 240 20 56, gyoerffy@psg-law.ch
*In der AG NDG sind derzeit folgende Organisationen aktiv vertreten: Amnesty International, Demokratische Jurist*innen Schweiz, Digitale Gesellschaft, grundrechte.ch, humanrights.ch, Public Eye.