Neues Nachrichtendienstgesetz: Ausbau der Massenüberwachung
Gemeinsame Medienmitteilung der AG NDG, einer Arbeitsgruppe der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, 15. September 2026
Verfassungswidrige Kabelaufklärung wird weiter ausgebaut
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom November 2025 festgehalten, dass die Kabelaufklärung in heutiger Form die Bundesverfassung und die EMRK verletzt und grundlegend überarbeitet werden muss. Dennoch will auch die Sicherheitskommission des Ständerats die Kabelaufklärung sogar ausweiten. Der Bundesrat hat angekündigt, die Umsetzung des Urteils im zweiten Revisionsschritt anzugehen, der im Oktober 2026 in die Vernehmlassung gehen soll. Umso bedenklicher ist der Ausbau der Kabelaufklärung kurz vor ihrer grundlegenden Neuregelung.
Organisationsverbote ohne rechtsstaatliche Kontrolle
Die Sicherheitskommission des Ständerats beantragt in Art. 74 neu, dass der Bundesrat Organisationen auch ohne entsprechenden UNO-Beschluss verbieten kann. Organisationsverbote sind schwerwiegende politische und grundrechtliche Entscheide. Sie bedürfen einer sorgfältigen Prüfung und eines wirksamen Rechtsschutzes. Dies ist nicht gewährleistet, wenn Organisationsverbote im Alleingang vom Bundesrat auf Grundlage geheimer nachrichtendienstlicher Einschätzungen beschlossen werden.
Datensammlung auf Vorrat und geschwächte Auskunftsrechte
Zuerst Daten sammeln, erst später die Rechtmässigkeit prüfen: Die Revision erlaubt dem Nachrichtendienst, gesammelte Daten erst in einem späteren Schritt auf ihre Relevanz zu prüfen. Die Bevölkerung gerät in Generalverdacht. Gleichzeitig werden die Auskunftsrechte der Bevölkerung und die parlamentarische Kontrolle geschwächt
Für die NGO-Allianz ist klar: Der Ständerat steht in der Verantwortung, die Gesetzesvorlage abzulehnen. Solange die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts nicht umgesetzt und keine wirksamen rechtsstaatlichen Garantien bestehen, dürfen die Überwachungsbefugnisse des NDB nicht weiter ausgebaut werden.
Die ausführliche Analyse der NGO-Allianz mit den zentralen Kritikpunkten und Forderungen zur NDG-Revision ist hier zu finden.
In der AG NDG sind folgende Organisationen vertreten: Amnesty International, Demokratische Jurist*innen Schweiz, Digitale Gesellschaft, grundrechte.ch, humanrights.ch, Public Eye.
Weitere Auskünfte
Für die AG NDG: Leandra Columberg, 078 683 61 47, ndg@djs-jds.ch