Patentgesetzrevision: versteckte Subventionen für Pharmakonzerne!

Zürich, 22.06.2007 - Nach fünf Jahren zähem Ringen hat das Parlament heute der Revision des Patentgesetzes zugestimmt. Patente auf Leben werden nun auch in der Schweiz explizit zugelassen. Stossend ist, wie unkritisch dabei der Wunschzettel der Pharmaindustrie übernommen wurde. Eine wirkliche Güterabwägung mit den Interessen der Forschung und der Zivilgesellschaft fand nicht statt. In Detailfragen hingegen gab es einige Verbesserungen – auch aus entwicklungspolitischer Sicht.

Exemplarisch für die Beratung des Patentgesetzes war die Auseinandersetzung um den Art. 8c, der den Umfang des Patentschutzes auf Gensequenzen regelt. Aufgrund einer umfangreichen Studie bei Forschung und Industrie wurde in der zweiten Vernehmlassung vom Bundesrat ein eingeschränkter Stoffschutz vorgeschlagen, der sich auf die offenbarte Funktion (z.B. eine erhöhtes Risiko für eine spezifische Krebsart) der Gensequenzen bezieht. Deutschland und Frankreich kennen eine ähnliche Regelung. Dieser Vorschlag wurde breit unterstützt, doch opponierte die Pharma mit Erfolg. Bundesrat Blocher hat schlussendlich einen Wortlaut übernommen, der von der Industrie selbst geschrieben wurde – und zwar skandalöserweise im Auftrag von BR Blocher.

Das Parlament ist den Wünschen der Pharma – entgegen dem klaren Willen von Forschung und Krankenkassen und ohne deren Argumente wirklich zu prüfen – ebenfalls blind gefolgt. Dabei wurde die Mär aufgetischt, dass ein absoluter Stoffschutz für den Standort Schweiz wichtig sei. Dies ist ein Irrglauben, da von den Monopolrechten alle profitieren, unabhängig davon, ob sie in der Schweiz domiziliert sind oder nicht. „Es ist ein grosser Makel des nun vorliegenden Gesetzes, dass die Interessen der Patentinhaber mit den Interessen der Zivilgesellschaft und der Forschung nicht besser ausbalanciert wurden. Und es ist sonderbar wie beim Patentgesetz sonst liberale Köpfe bereitwillig Monopolrechte verschenkten“, folgert Ständerätin und Swissaid-Präsidentin Simonetta Sommaruga

Dennoch gibt es auch einige Verbesserungen im revidierten Gesetz: Die Ausschlussgründe von der Patentierung wurden klarer geregelt, die Offenlegung der Quellen von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen wird den Kampf gegen die Biopiraterie etwas erleichtern. Mit Zwangslizenzen können in Zukunft patentgeschützte Medikamente in Entwicklungsländer exportiert werden und durch eine neue Ausnahmeregelung können Generika nach Ablauf der Patentfrist schneller auf den Markt kommen.

Im Bereich der Landwirtschaft steht die entscheidende Schlacht noch bevor. In der Herbstsession wird sich entscheiden, ob und wie die Bauern patentgeschütztes Vermehrungsmaterial nachbauen dürfen und ob die Züchter für ihre Arbeit Zugang zu patentiertem Material erhalten. „Es ist nicht einsehbar warum für den Profit weniger Saatgutkonzerne bewährte und auch für die Biodiversität wichtige Rechte von Bauern und Züchtern plötzlich über den Haufen geworfen werden sollen“, meint François Meienberg von der Erklärung von Bern.