Revision Nachrichtendienst­gesetz: Rückweisen statt Massenüberwachung ausbauen

Der Nationalrat beginnt die Debatte um die Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG). Eine NGO-Allianz fordert die Parlamentsmitglieder auf, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Revision weitet die Überwachung durch den Nachrichtendienst massiv aus, obwohl dies gegen die Grundrechte verstösst und politisches Engagement unter Verdacht stellt.

Mehr Überwachungsbefugnisse und Schwächung der Auskunftsrechte

Zuerst Daten sammeln, erst später die Rechtmässigkeit prüfen: Einen fatale Umkehr rechtsstaatlicher Prinzipien. Die Revision erlaubt dem Nachrichtendienst, gesammelte Daten erst in einem nachgelagerten Schritt auf ihre Relevanz zu prüfen. Die Bevölkerung gerät in Generalverdacht. Gleichzeitig schwächt die Revision die Auskunftsrechte der Bevölkerung und die parlamentarische Kontrolle.

Verfassungswidrigen Kabelaufklärung wird sogar ausgebaut

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom November 2025 festgehalten, dass die bestehende Kabelaufklärung die Bundesverfassung und die EMRK verletzt. Der Gesetzgeber muss sie grundlegend überarbeiten. Die Revision foutiert sich jedoch um das Urteil und will die Kabelaufklärung sogar ausweiten.

KI-Profiling und Gefahr der Überwachung legaler politischer Tätigkeiten. 

Das revidierte Gesetz schafft mit Art. 53 eine neue Grundlage für Profiling mittels automatisierter KI-Systeme. Solche Systeme verknüpfen grosse Datenbestände und erstellen umfangreiche Persönlichkeitsprofile. KI-Analysen sind intransparent, für Betroffene und Kontrollinstanzen kaum nachvollziehbar und bergen grosse Fehler- und Diskriminierungsrisiken . Zudem sieht die Vorlage vor, invasive Überwachungsmassnahmen auf den «gewalttätigen Extremismus» auszuweiten. Da dieser Begriff juristisch nicht definiert ist, könnte der NDB übergriffige Massnahmen wie das Überwachen von Telefon-, Mail- und Internetkommunikation gegen einen deutlich weiteren Kreis von Personen und Organisationen einsetzen. Es droht der Rückfall in die Fichen-Skandal-Zeit: Legale politische Tätigkeiten geraten in den Fokus des Geheimdiensts.

Die Forderung aus der Zivilgesellschaft ist klar: Der Nationalrat muss die Massenüberwachung stoppen und den Ausbau der Kabelaufklärung wie auch des KI-Profilings an den Bundesrat zurückweisen. In einer Demokratie darf der Staat die Bevölkerung nicht unter Generalverdacht stellen und muss sie vor unverhältnismässiger Überwachung schützen.

Die ausführliche Analyse der NGO-Allianz mit den wichtigsten Kritikpunkten und Forderungen zur NDG-Revision ist hier zu finden.

In der AG NDG sind derzeit folgende Organisationen aktiv vertreten: Amnesty International, Demokratische Jurist*innen Schweiz, Digitale Gesellschaft, grundrechte.ch, humanrights.ch, Public Eye.

Weitere Auskünfte 

Für die AG NDG: Leandra Columberg, 078 683 61 47, ndg@djs-jds.ch 
Für die Digitale Gesellschaft: Viktor Györffy, 044 240 20 56, gyoerffy@psg-law.ch