Schweiz muss mehr Geld zur Umsetzung der Biodiversitätsziele beisteuern

Basel/Zürich, 01.10.2012 - Vom 8.-19. Oktober 2012 treffen sich im indischen Hyderabad die 193 Vertragsparteien der Biodiversitätskonvention zum 11. Mal. Kernthema auf der Konferenz werden konkrete Finanzierungszusagen sein, damit die auf der vergangenen Konferenz beschlossenen Biodiversitätsziele umgesetzt werden können. Pro Natura, SVS/BirdLife Schweiz und die Erklärung von Bern EvB fordern von der Schweizer Delegation eine deutliche Erhöhung der Finanzzusagen und vollen Einsatz für die Biodiversitätsziele.

An der vorangegangenen 10. CBD-Vertragsstaatenkonferenz im japanischen Nagoya wurden weitreichende Beschlüsse getroffen: den strategischen Plan mit den Biodiversitätszielen («Aichi-Ziele», siehe Box), die bis 2020 erreicht werden müssen, um den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten, die Vereinbarung für ein weltweites Regime gegen Biopiraterie («Nagoya-Protokoll») und ein Ablaufplan für die Ermittlung der benötigten finanziellen Ressourcen. Insbesondere bei Letzterem verlaufen die Vorarbeiten zur Konferenz nur schleppend.

Nur wenige Länder haben die Aufgaben erledigt

In Nagoya 2010 war beschlossen worden, dass bis Mitte 2011 eine detaillierte Übersicht über die Finanzierung für die Biodiversität in allen Ländern weltweit erarbeitet werden soll. Erstens über die Höhe der Ausgaben für Biodiversität, zweitens zu den umweltschädigenden Subventionen und wie sie vermieden werden können und drittens zu den benötigten zusätzlichen Mitteln, um die biologische Vielfalt zu retten. Die Schweiz hat nur gerade die erste Aufgabe gelöst.

Es braucht mehr Geld

Klar ist aber bereits jetzt, dass es deutlich mehr Geld brauchen wird, um den Verlust der Biodiversität aufhalten zu können: Allein die Globale Umweltfazilität (GEF), der internationale Fonds für die Umwelt, muss nach Expertenschätzungen 100 bis 200 Mal soviel Geld für Biodiversität einplanen wie bisher, wenn die Biodiversitätsziele 2020 erreicht werden sollen. Vor diesem Hintergrund fordern Pro Natura, der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz und die Erklärung von Bern EvB, dass die Schweiz und andere Industrieländer ihre Beiträge zum Erhalt der Biodiversität deutlich und verlässlich erhöhen, wie es bereits Deutschland und Japan getan haben. Der Anteil der Ausgaben für die Biodiversität am Bruttoinlandprodukt muss in der Schweiz von 0.2% auf mindestens 0.5% steigen.

Neben einer besseren Finanzierung braucht es auch eine regelmässige Überprüfung der Umsetzung der 20 Biodiversitätsziele 2020. Deshalb fordern Pro Natura, der SVS/BirdLife Schweiz und die EvB ausserdem die Verabschiedung von gut anwendbaren Indikatoren und von «Meilensteinen», die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht werden müssen, und dass alle zwei Jahre über die Umsetzung berichtet wird.

Die Biodiversitätskonvention, die Biodiversitätsziele 2020
(«Aichi-Ziele») und das Nagoya-Protokoll

Die Biodiversitäts-Konvention (offiziell: Übereinkommen über die biologische Vielfalt, englisch Convention on Biological Diversity, CBD) ist ein auf der Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung (UNCED) am 5. Juni 1992 in Rio de Janeiro ausgehandeltes internationales Umwelt-Vertragswerk. Die drei Ziele der von 193 Vertragsparteien getragenen Konvention sind der Schutz der Biodiversität, ihre nachhaltige Nutzung und der gerechte Ausgleich der sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergebenden Vorteile.

Der strategische Plan und die Biodiversitätsziele 2020 («Aichi-Ziele») sind einer der grössten
Erfolge in der Geschichte der Biodiversitätskonvention. Sie wurden im Oktober 2010 in Nagoya (Präfektur Aichi) zur konkreten Umsetzung der Konvention in die Praxis beschlossen. Es handelt sich um 20 konkrete, messbare und ergebnisorientierte Ziele, die weltweit bis 2020 erreicht werden müssen, um den Verlust der Biodiversität zu stoppen.

Die wichtigsten der 20 «Aichi-Ziele» sind:

3. Biodiversitätsschädliche Subventionen sind abgeschafft und positive Anreize gesetzt
5. Die Verlustrate der natürlichen Lebensräume ist mindestens halbiert, wenn nicht auf null gesetzt
7. Jegliche land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung erfolgt nachhaltig
11. 17% der Landfläche und 10% der Meere sind durch ein effizient und gerecht gemanagtes, ökologisch repräsentatives Netz von miteinander vernetzten Schutzgebieten geschützt
15. Mindestens 15% aller degradierten Ökosysteme sind wiederhergestellt
16. Das ebenfalls in Nagoya verabschiedete internationale Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile («Nagoya-Protokoll») ist in Kraft und umgesetzt
17. Alle Länder haben eine nationale Biodiversitätsstrategie, die diesen Plan umsetzt
20. Die finanziellen Ressourcen zur Umsetzung des strategischen Plans müssen erheblich erhöht werden (konkrete Zahlen werden auf der 11. Vertragsparteienkonferenz in Hyderabad besprochen).

Lesen Sie die vollständigen «Aichi-Ziele».

Das so genannte «Nagoya-Protokoll» regelt die Bekämpfung der Biopiraterie. Es soll eine ausgewogene und gerechte Verteilung der aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehender Vorteile bringen. Bislang haben 92 Nationen das Protokoll unterzeichnet. In Kraft tritt es 90 Tage nach der 50. Ratifizierung. Bis jetzt haben erst 6 Länder ratifiziert. In der Schweiz ist die Ratifizierung für 2013 vorgesehen.