Ständeratskommission verwässert Gegenvorschlag

Eine knappe Mehrheit der Rechtskommission des Ständerats hat den vorliegenden Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitative verwässert. Der neue Entwurf schliesst faktisch aus, dass Konzerne wegen Menschenrechtsverletzungen oder Verstössen gegen internationale Umweltstandards zur Rechenschaft gezogen werden können.

Konzernlobby setzt sich durch
Eine knappe Mehrheit der ständerätlichen Kommission will mit der «Subsidiaritäts-Klausel» die Haftung faktisch verunmöglichen und hat sich dem Druck der Konzernlobby gebeugt. Geschädigte müssten zuerst zeigen, dass eine Klage gegen die Tochtergesellschaft im Ausland rechtsstaatlich unmöglich ist. Erst dann soll es möglich werden, den Konzern in der Schweiz zur Verantwortung zu ziehen.

Subsidiarität setzt Haftung faktisch ausser Kraft
Diese Abschwächung macht das Gesetz zahnlos. Denn diese neue Hürde führt dazu, dass der Geschädigte einem Schweizer Gericht glaubhaft machen müsste, dass ein rechtsstaatliches Verfahren in seinem Heimatstaat nicht möglich ist. Wie ein Geschädigter dies zeigen soll und wie ein Schweizer Zivilgericht über die Rechtstaatlichkeit eines anderen Landes urteilen würde, bleibt völlig unklar. Dies dürfte auch aussenpolitische Fragen aufwerfen. Problematisch ist vor allem: Eine Subsidiaritäts-Klausel hat langwierige und unberechenbare Verfahren über Zuständigkeiten zur Folge. Die Frage, ob ein Konzern einen Schaden verursacht hat, droht so zu verjähren. Das eigentliche Ziel der Vorlage, den Menschenrechts- und Umweltschutz zu stärken, wird mit dieser Verwässerung verfehlt.

Dick Marty: Sollte Abschwächung bestehen bleiben, muss Volk entscheiden
Dick Marty, Co-Präsident des Initiativkomitees sagt: «Regeln gegen Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne machen nur Sinn, wenn ihre Nichtbeachtung auch Konsequenzen hat. Der Vorschlag der Ständeratskommission ist zu einem Papiertiger verkommen. Sollte das Plenum des Ständerats diesen Entscheid nicht korrigieren, wird es eine Volksabstimmung über die Initiative brauchen.»

Über die Initiative
Mit 7:5 Stimmen (bei einer Enthaltung) empfiehlt die Kommission wie erwartet die Initiative knapp zur Ablehnung. Die Konzernverantwortungsinitiative fordert, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz Menschenrecht und Umweltstandards auch im Ausland respektieren müssen. Damit sich auch dubiose Konzerne daran halten, müssen Verstösse Konsequenzen haben. Fehlbare Konzerne sollen deshalb in Zukunft für Schäden, die sie oder ihre Tochterfirmen verursachen, geradestehen.

Die Konzernverantwortungsinitiative wird von 110 Organisationen der Zivilgesellschaft, einem Wirtschaftskomitee aus über 100 Unternehmer/innen sowie einer breiten kirchlichen Kampagne unterstützt.