Usbekische Kinderarbeit: Schweizer Baumwollhändler am OECD-Pranger

Zürich, 25.10.2010 - Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat heute zusammen mit dem Basler Rechtsanwalt Guido Ehrler eine OECD-Beschwerde gegen die Paul Reinhart AG in Winterthur und ECOM Ltd in Pully eingereicht. ECCHR und Ehrler werfen den zwei schweizerischen Baumwollgrosshändlern vor, gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verstossen, da sie Baumwolle aus Usbekistan einkaufen, die mit Hilfe von Kinderarbeit geerntet wird.

Zeitgleich mit der Schweiz wurden in Deutschland, Frankreich und Grossbritannien drei weitere OECD-Beschwerden gegen insgesamt sieben Unternehmen eingereicht. „Damit zeigen wir, dass es hier nicht um Verstösse einzelner Firmen, sondern um ein grundsätzliches Problem geht: Viele europäische Baumwollhändler stützen das System der Kinderarbeit in Usbekistan und profitieren davon“, sagt ECCHR-Programmdirektorin Miriam Saage-Maass. Das ECCHR ist eine deutsche Nichtregierungsorganisation, die sich europaweit mit juristischen Mitteln für die Durchsetzung der Menschenrechte engagiert. Die Schweizer Beschwerde richtet sich an den OECD-Kontaktpunkt in Bern, der beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) angesiedelt ist.

In Usbekistan verrichten Kinder unter verheerenden Bedingungen alljährlich Zwangsarbeit in der Baumwollernte. „Die usbekische Kinderarbeit unterscheidet sich von den Methoden in anderen Ländern, weil hier der Staat den flächendeckenden Einsatz von Kindern anordnet und organisiert“, so Anwalt Ehrler. Der von den Baumwollhändlern an die staatlichen Handelsgesellschaften gezahlte Kaufpreis fliesst denn auch zum grössten Teil in die usbekische Staatskasse. Die Familien der ausgebeuteten Kinder profitieren ebenso wenig von ihrer Zwangsarbeit wie die verarmten Baumwollbauern.

Die in der vorliegenden Beschwerde adressierten Unternehmen verfügen über rege Handelsbeziehungen mit Usbekistan. Durch ihre verlässliche Handelstätigkeit schaffen die Schweizer Baumwollhändler gemeinsam mit ihren europäischen Konkurrenten für das usbekische Regime den finanziellen Anreiz, diese Versklavung zu Erntezwecken aufrecht zu erhalten. Das ECCHR und Ehrler sehen in dieser Komplizenschaft eine Verletzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und ziehen die oben genannten Baumwollhändler dafür beim Schweizer OECD-Kontaktpunkt zur Verantwortung.

Die Erklärung von Bern (EvB) hat früher schon auf Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan hingewiesen und dabei die Komplizenschaft von Schweizer Firmen kritisiert. So vergibt die Niederlassung der Credit Suisse in der usbekischen Hauptstadt Taschkent Kredite an ausländische Baumwollhändler, darunter Reinhart und ECOM, damit diese ihre Einkäufe vorfinanzieren können.