Westsahara-Deal: Glencore will in besetztem Gebiet nach Öl bohren

Eine Tochterfirma von Glencore hat Lizenzen für die Erschliessung von Erdölvorkommen vor der Küste der annektierten Westsahara erworben. Die zwei von der marokkanischen Besatzungsmacht erteilten Konzessionen untergraben den UNO-Friedensprozess. Sollte der Schweizer Rohstoffkonzern die Exploration gegen den Willen der lokalen Bevölkerung vorantreiben, verletzt er damit internationale Rechtsprinzipien.

Die 2013 und 2014 von Marokko an Glencore Production and Exploration (Morocco) Ltd. verkauften Ölbohrlizenz betreffen die Offshore-Öl-Blocks „Foum Ognit“ und „Boujdour Shallow“. Gemäss einer Firmenpräsentation sollen sich die beiden Gebiete auf marokkanischem Territorium befinden, was aber nicht stimmt. Sie gehören vielmehr zur „Westsahara“, die seit 1975, nach dem Abzug der spanischen Kolonialmacht, von Marokko beansprucht und kontrolliert wird. Die eine Hälfte der Bevölkerung lebt inzwischen in algerischen Flüchtlingslagern. So lange Marokko dank Geschäftspartnern wie Glencore von den Rohstoffen der Westsahara profitiert, hat es keinen Anreiz für ein ernsthaftes Engagement am 39jährigen UNO-Friedensprozess für diese Region. Ein Prozess, der notabene von der offiziellen Schweiz mit zwei Mediatoren unterstützt wird.

Wie alle übrigen Länder erkennt auch die Schweiz den marokkanischen Herrschaftsanspruch nicht an. Die Exilregierung der „Sahrauis“ hingegen hat die diplomatische Anerkennung von 85 Staaten und der Afrikanischen Union. Das Freihandelsabkommen mit Marokko hat deshalb gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) keine Gültigkeit für die Westsahara. Und 2010 verurteilten acht Parlamentarier in einem offenen Brief an Ameropa dessen Phosphatimporte in die Schweiz, woraufhin der Basler Rohstoffhändler diese gestoppt hat. Auf diesem Hintergrund ist die politische Untätigkeit bezüglich Glencores Westsahara-Deals nur damit zu erklären, dass die Schweizer Behörden (wie auch die lokale Bevölkerung) bislang keine Kenntnis von dieser illegitimen Lizenzvergabe hatten.

Eine Rohstoffmarktaufsicht Schweiz (ROHMA), wie sie die EvB kürzlich konzipiert hat, hätte auch für den vorliegenden Fall klare Antworten und Massnahmen parat. Gemäss den Anfang September vorgeschlagenen Regeln wäre es einer Firma wie Glencore nämlich schlicht verboten, ohne ausdrückliche ROHMA-Bewilligung in Konfliktregionen, gescheiterten Staaten oder besetzten Gebieten Geschäfte zu tätigen. Damit würde verhindert, dass Schweizer Rohstoff-Firmen riskieren gegen internationale Rechtsprinzipien zu verstossen und sich eventuell sogar dem Kriegsverbrechen der „Plünderung“ schuldig machen.

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Oliver Classen, EvB-Mediensprecher, +41 44 277 70 06, oliver.classen@evb.ch