Die WTO bedroht die nationalen Gesetze

Warum finden solche Verhandlungen überhaupt statt?

Bereits im GATS-Abkommenstext von 1994 schreibt der Artikel 4 vor, dass der Rat für Dienstleistungshandel mit Hilfe der von ihm eingesetzten Gremien alle notwendigen Diszipline erarbeitet, um zu gewährleisten, dass Massnahmen „im Hinblick auf die Befähigungserfordernisse und –verfahren, technische Normen und Zulassungserfordernisse keine unnötigen Hemmnisse für den Dienstleistungshandel darstellen“. Diese Diszipline (es kann auch von Instrumenten gesprochen werden) sollen sicherstellen, dass sämtliche Massnahmen auf objektiven und transparenten Kriterien beruhen und nicht belastender sind als zur Gewährung der Qualität der Dienstleistung erforderlich ist. An der WTO-Ministerkonferenz in Hongkong wurde dieses Mandat bestätigt.

Die Verhandlungen zu solchen Disziplinen finden in der eigens dafür kreierten „Working Party on Domestic Regulation“ statt. Sie geschehen parallel und im Schatten der Verhandlungen zu Landwirtschaft, Industriegütern und den Dienstleistungen und sind von der Öffentlichkeit völlig unbeachtet. Die Schweiz nimmt in dieser Arbeitsgruppe sehr aktiv teil.

Fahrplan der Verhandlungen

Seit dem Juli 06 sind die Verhandlungen am Stocken, stehen aber quasi in der Warteschlange, das heisst, von dem Moment an, wo die Verhandlungen zur „Doha-Runde“ wieder aufgenommen werden, sind auch diese Verhandlungen wieder aktuell.

Im vergangenen Jahr wurden von zahlreichen Ländern mehrere Eingaben zum Thema „Neue WTO-Diszipline zu inländischen Regulierungen» eingegeben. Auch die Schweiz hat am 28. Oktober 2005, zusammen mit Mexiko, eine Eingabe gemacht, die unerklärlich weitreichende Vorschläge enthält, um das Recht zu regulieren einzuschränken.

Probleme

Der Dienstleistungssektor, der unter anderem auch alle Bereiche der Grundversorgung wie Wasser-, Energie-, Gesundheitsversorgung, öffentlicher Verkehr, Post, aber auch Bereiche wie den Tourismus, den Landschafts- und Umweltschutz sowie den Bausektor etc. enthält, zeichnet sich dadurch aus, dass er durch viele Massnahmen, Verordnungen und Gesetze geregelt ist. Solche Regulierungen werden im Rahmen der WTO mehr und mehr als Handelsschranken definiert.
Das Mandat dieser Verhandlungen ist so breit definiert, dass praktisch alle Regulierungen als „Technische Normen“ verstanden werden können. Dadurch wird eine Black Box geöffnet, denn als Technische Standards können auch alle Sozialmassnahmen, Umweltgesetze sowie die Standards im Konsumbereich, Tourismus, Bauwesen, Landschaftsschutz, in der Bildung, im Gesundheitswesen usw. angesehen werden.

Vorschlag eines „Notwendigkeitstests“

Anlass zu spezieller Sorge gibt der Vorschlag, einen so genannten „Notwendigkeitstest“ einzuführen. Die Schweiz fordert einen solchen Notwendigkeitstest sehr vehement. Anhand eines solchen Tests müssten Regierungen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Basis beweisen können, dass die existierenden oder neu eingeführten Massnahmen „nicht mehr als notwendig handelsverzerrend“ sind. Diese Forderung ist aus folgenden Gründen besonders problematisch:

  • 1. Es ist sehr schwierig zu beweisen, dass eine Regulierung so und nicht anders sein soll. In 11 von 13 WTO-Streitfällen ist dies Regierungen nicht gelungen. In der WTO wird das Vorsorgeprinzip nicht anerkannt. Massnahmen zum Schutze der Bevölkerung oder der Umwelt werden demzufolge nicht anerkannt, wenn sie nicht wissenschaftlich als notwendig bewiesen werden können. Die einzelnen WTO-Mitglieder könnten also aufgrund des Drucks anderer WTO-Mitglieder gezwungen werden, Regulierungen abschaffen zu müssen. Strenge Gesetze in der Schweiz z.B. zum nachhaltigen Bauen, zum Landschafts- und Umweltschutz, Quoten zum Zweitwohnungsbau, aber auch Gleichstellungsgesetze und Gesetze zugunsten einer regionalen Förderung könnten von anderen WTO-Mitgliedern als Handelshindernis bezeichnet und vor die WTO-Streitschlichtung gebracht werden. Auch Entwicklungsländer haben zahlreiche Gesetze in Kraft, um zu garantieren, dass die einheimische Bevölkerung von Investitionen profitieren kann. Beispielsweise verlangen sie von Banken, einen bestimmten Prozentsatz an günstigen Krediten an Klein- und Mittelbetriebe zu vergeben. Solche Regelungen hätten in Zukunft keinen Bestand mehr. Oder viele Länder versuchen, die Tourismusströme nachhaltig zu regulieren, auch solche Massnahmen dürften in vielen Fällen nur noch schwer durchzusetzen sein.

  • 2. WTO-Mitglieder werden sich hüten, auch wenn dringend Bedarf besteht, entsprechend strenge Gesetze oder Standards neu einzuführen. Dies betrifft auch besonders stark Entwicklungsländer, die teilweise noch gar keine solchen Gesetze haben, aufgrund von negativen Folgen einer zu raschen Liberalisierung neue Massnahmen aber einführen möchten.

  • 3. Demokratiedefizit: obwohl solch neue Diszipline tief in den Handlungsspielraum von Regierungen auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene eingreifen, haben keine Konsultationen stattgefunden. Laut Auskunft des Staatssekretariat für Wirtschaft seco wurden nicht einmal die anderen Bundesämter kontaktiert. Es ist fraglich, ob diese Verhandlungen innerhalb des Mandats des Bundesrats stattfinden.


Es besteht ein dringender Diskussions- und Handlungsbedarf zum Thema „WTO und das Recht für Regierungen zu regulieren“.