Nord-Süd-Freihandelsverträge behindern Entwicklung

Referat von Peter Niggli, Geschäftsleiter der Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke

Während die Verhandlungen in der Welthandelsorganisation (WTO) stocken, treiben die nördlichen Handelsmächte (USA, EU) regionale Freihandelsabkommen mit ausgewählten Entwicklungsländern oder ganzen Gruppen von Entwicklungsländern voran. Die USA möchten die beiden Amerika in eine einzige grosse Freihandelszone einzäunen – die EU die ehemals europäischen Kolonien. Auf dem Weg dahin werden mit einzelnen, vermeintlich strategischen Ländern Freihandelsabkommen vereinbart, etwa mit Chile, Südafrika oder Jordanien.

Die Schweiz hat Angst, vor lauter neuen Freihandelszonen von den saftigsten Weiden des Weltmarkts ferngehalten zu werden. Die schweizerische Strategie heisse deshalb, wie der Verantwortliche für die Aussenhandelspolitik, Luzius Wasescha, kürzlich an einer Tagung sagte: „Reaktion! Reaktion! Reaktion!“ Überall dort, wo sich die EU einen bevorzugten Marktzutritt verschaffe, müsse die Schweiz mit einem eigenen Freihandelsabkommen nachziehen. Sie tut das nicht allein, sondern zusammen mit der EFTA.

Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke und die Erklärung von Bern finden solche Nord-Süd-Freihandelszonen fragwürdig. Dies ganz im Gegensatz zu präferentiellen Süd-Süd-Handelsabkommen, welche entwicklungspolitisch von grossem Nutzen sein können. Bei Nord-Südabkommen ist hingegen zu befürchten, dass sie die Entwicklung ärmerer Länder nicht fördern, sondern behindern. Unsere Skepsis hat folgende Gründe:

1. In Nord-Süd-Freihandelszonen setzen die USA und die EU (und im Rattenschwanz die kleine EFTA) neue Regeln durch, die sie in der WTO nicht durchsetzen können wie Investitionen, Wettbewerb und öffentliches Beschaffungswesen. In den Handelsbürokratien der Industrieländer gelten regionale Freihandelsabkommen als Laboratorien für handelspolitische „Innovationen“. Konkret handelt es sich allerdings um Innovationen, welche die Industrieländer den Entwicklungsländern seit 1996 aufzuschwatzen versuchen, ohne bislang überzeugt zu haben.

2. In Nord-Süd-Freihandelszonen setzen die USA eine finanzielle Liberalisierung durch, die sie im Internationalen Währungsfonds (IWF) seit 1998 nicht mehr durchsetzen können. So willigten Chile und Singapur in ihren Abkommen mit den USA ein, ihre Kapitalsverkehrskontrollen abzuschaffen. Marianne Hochuli berichtet, was die ersten beiden Punkte angeht, über die Praktiken der EFTA.

3. In Nord-Süd-Freihandelszonen weiten die USA und die EU den Schutz des intellektuellen Eigentums über die Bestimmungen des WTO-Abkommens zum Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS) hinaus aus. Julien Reinhard hat berichtet, was die EFTA in diesem Feld herauszuholen versucht.

4. In Nord-Süd-Freihandelszonen konzentrieren die USA und die EU ihre Anstrengungen einseitig auf den Zollabbau der Entwicklungsländer und möglichst grossen Marktzutritt. Natürlich gewähren sie formal Gegenrecht. Sie wissen aber genau, dass dieses Gegenrecht nur geringe Bedeutung hat, weil die betreffenden Entwicklungsländer neue Exportchancen oft gar nicht nutzen können. Es kommt hinzu, dass die USA und die EU à la carte bestimmte Produkte, meistens Agrarprodukte, von den Verträgen ausnehmen. Diese Kritik betrifft vor allem die geplanten Economic Partnership Agreements der EU mit den ehemaligen europäischen Kolonien in Afrika, der Karibik und des Pazifik. Ihnen hat die EU bisher einen präferentiellen Marktzugang gewährt. Nun will sie stattdessen ordinäre Freihandelszonen einführen.

5. Die Macht- und Kräfteverhältnisse in regionalen Freihandelszonen benachteiligen die Entwicklungsländer. Diese können in der Regel ihre Interessen besser in der WTO verteidigen. Das ist ja auch der Grund dafür, dass die USA nach der gescheiterten WTO-Ministerkonferenz in Cancún vom vergangenen Jahr mit der Multiplizierung bilateraler Freihandelsabkommen drohten.

Es sind diese Gründe, welche in die betroffenen Ländern des Südens eine wachsende Opposition ins Leben gerufen haben. Die Regierungen Argentiniens und Brasiliens sind dieser Opposition gegenüber verpflichtet und haben im letzten Jahr die Verhandlungen über die von den USA gewünschte Free Trade Area of the Americas abgebremst. Und am Anfang dieses Monats kündeten Gewerkschaften, Bauernorganisationen und NGOs aus Afrika und der Karibik eine Kampagne gegen die Economic Partnership Agreements der EU an. Sie werden darin durch die grossen europäischen Hilfswerke und andere Organisationen unterstützt.

Was die Schweiz betrifft, müssen wir fairerweise zugestehen, dass die EFTA gegenüber den Entwicklungsländern keine vergleichbare Erpressungsmacht wie die USA oder die EU auf die Waagschale bringt. Sie kann ihre Verhandlungspartner allenfalls übertölpeln, aber nicht überwältigen. Trotzdem ist es an der Zeit, dass unser Land in Sachen regionaler Freihandelsabkommen endlich die gleichen Konsultations- und Transparenzanforderungen erfüllt wie in Sachen WTO. Die zuständigen Stellen (das Staatssekretariat für Wirtschaft und das Integrationsbüro) sollten ein Bundesratsmandat für die Leitlinien solcher Freihandelsverhandlungen mit Entwicklungsländern erarbeiten und der üblichen Konsultation unterstellen. In diesem Mandat sollte die Schweiz darauf verzichten, Regeln durchzusetzen, die in der WTO am Widerstand der Entwicklungsländer scheitern. Das allgemeine Mandat sollte der Diskussion in den Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte und in der Konsultationsrunde des seco unterbreitet werden. Desgleichen die Mandate für die einzelnen Abkommen.