OECD-Beschwerde gegen Syngenta wird zugelassen

Der nationale Schweizer OECD-Kontaktpunkt (NKP) hat heute seinen Bericht zur Vorprüfung der OECD-Beschwerde gegen den Agrochemiekonzern Syngenta veröffentlicht. Der NKP tritt auf die Anliegen von 51 betroffenen Familien ein und übernimmt die Rolle als Mediatorin.

Am 17. September 2020 wurde von der Maharashtra Association of Pesticide Poisoned Persons (MAPPP) zusammen mit dem Pesticide Action Network India (PAN India) und Asia Pacific (PAN AP), dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und Public Eye im Namen von 51 betroffenen Familien eine OECD-Beschwerde eingereicht. Die beschwerdeführenden Organisationen machen das Syngenta-Pestizid «Polo»* mitverantwortlich für eine Welle von Vergiftungen in der zentralindischen Region Yavatmal im Jahr 2017. Die Betroffenen berichteten, dass sie nach dem Sprühen von Polo unter akuten Vergiftungssymptomen litten. Die Mehrheit musste hospitalisiert werden, einige waren sogar mehrere Tage bewusstlos.

Die beschwerdeführenden Organisationen bekräftigen, dass die anlaufende Mediation sowohl die Frage individueller Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden der 51 Bauern und ihren Familien wie auch die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen durch die Geschäftspraxis von Syngenta behandeln muss. Denn der Konzern verkauft sein gefährliches Produkt «Polo» weiterhin mit unzureichenden Produktwarnungen an Bauern im ländlichen Indien, die keinen Zugang zu angemessener persönlicher Schutzausrüstung haben.

Syngenta hatte im Dezember 2019 ausdrücklich dazu angeregt, die Vorwürfe zu den Pestizidvergiftungen in Yavatmal mittels OECD-Beschwerde an den Schweizer NKP weiterzuleiten. Public Eye und ihre Partnerorganisationen erwarten nun, dass Syngenta an den Verhandlungstisch kommt, konstruktiv mitarbeitet, Wiedergutmachung für die Geschädigten leistet und nach Lösungen sucht, um weitere Vergiftungen zu vermeiden.

Der Bericht zum Initial Assessment (15.12.2020)

*Polo ist ein Insektizid mit dem Wirkstoff «Diafenthiuron», der in der Schweiz 2009 vom Markt genommen wurde. Er steht auf der PIC-Liste, was bedeutet, dass der Wirkstoff aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes verboten wurde. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat Diafenthiuron als «giftig beim Einatmen» eingestuft und konstatiert, dass der Wirkstoff bei «längerer oder wiederholter Exposition organschädigend» sein kann.