Pionieranalyse der Schweizer Agrarhändler: Kaum gehaltvolle Rückmeldungen der Firmen

In einer ersten, umfassenden Analyse des Agrarhandelssektors untersuchte Public Eye 16 der global wichtigsten Agrarhändler, welche allesamt aus der Schweiz heraus operieren. Die diskreten Unternehmen standen für einmal im Auge der Öffentlichkeit – und konnten nicht mit überzeugenden Gegenargumenten aufwarten.

Das Business & Human Rights Resource Centre sammelt und publiziert seit Jahren Berichte und Meldungen über Menschenrechtsverletzungen in der globalisierten Wirtschaft. Auch unser neuster Bericht über die Schweizer Agrarhändler wurde in dieser Datenbank veröffentlicht. Daraufhin kontaktierte das Resource Centre die von uns untersuchten Firmen für eine Stellungnahme. 11 der 16 Agrarrohstoffhändler reagierten auf die Anfrage. Bei den meisten Antworten handelte es sich jedoch nicht um konkrete Stellungnahmen, welche auf die erwähnten Menschenrechtsverletzungen eingingen oder die erhobenen Vorwürfe glaubwürdig entkräfteten.

Firmenantworten liefern wenig Substanz

Gut die Hälfte der Firmen ging in ihren Antworten weder auf den Bericht noch auf die darin enthaltenen sektor- oder firmenspezifischen Informationen ein. Das ist enttäuschend. Mit allgemeinen Aussagen („Wir haben eine Menschenrechts-Policy“, „Wir machen mehr als die anderen“) versuchten manche der Firmen von den konkreten Problemen abzulenken und sich so aus der Verantwortung zu stehlen. Denn weder firmeneigene Guidelines noch ein Quervergleich mit der Konkurrenz schützt die Händler vor Verstössen gegen die Menschenrechte oder Umweltstandards – wie unser Bericht aufzeigt. Eine Firma sandte uns gar einen Hinweis auf einen Schreibfehler, anstatt auf die konkreten Missstände im globalen Agrarhandel einzugehen. Wir sehen dies als Eingeständnis, dass in diesem Sektor einiges im Argen ist.

Auch jene Firmen, welche detailliertere Antworten auf unseren Bericht verfassten, lieferten wenig Substanz. Sie vermochten lediglich einige Lücken in der Datenlage zu füllen. Diese Lücken gehen auf die gravierende Intransparenz im Sektor zurück. Ohne glaubhafte, aktuelle Informationen, beispielsweise für die angemessene Wiedergutmachung von Fehlverhalten, müssen wir uns weiterhin auf öffentlich verfügbare Daten verlassen – und diese sprechen in den meisten Fällen nicht gerade für ein ruhmreiches Verhalten seitens der Agrarhändler.

Anerkannte Instrumente existieren – werden aber nicht genutzt

Viele Unternehmen geben zwar zu, dass es noch viel zu tun gibt, um die Probleme in diesem Sektor anzugehen. Doch sie begnügen sich mit selektiven, philantropischen Projekten, anstatt sich für die systematische Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Verantwortung einzusetzen. Dabei gäbe es genügend relevante Instrumente, beispielsweise mit den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGP) oder mit der im Dezember 2018 verabschiedeten UNO-Deklaration für die Rechte von Bauern und Bäuerinnen (UN Declaration on the Rights of Peasants and Other People Working in Rural Areas, UNDROP).

Acht Jahre ist es nun her, dass die UNGP vom UN-Menschenrechtsrat angenommen wurden. Sie sind seitdem der Referenzrahmen für die Verantwortung von Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt. Ende 2018 wurde darauf basierend gar eine spezifische Guidance für den Schweizer Rohstoffhandelssektor veröffentlicht, welche die Händler bei der Umsetzung ihrer Verantwortung leiten soll. Laut dem Branchenverband der Rohstoffhändler (Swiss Trading and Shipping Association, STSA) wird diese Guidance vom Sektor bereits mehrheitlich umgesetzt und kodifiziert lediglich die bestehende Praxis. Diese Aussage ist mehr als erstaunlich. Nur eine einzige Firma erwähnte nämlich die Guidance in ihrer Antwort auf unseren Bericht. Die restlichen Händler hielten sie nicht für erwähnenswert.

Auch die UNDROP findet keine Erwähnung in den Antworten der untersuchten Agrarhändler. Basierend auf international anerkannten Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte, spezifiziert diese Erklärung grundlegende Rechte wie das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Zudem werden zentrale Ansprüche wie das Recht auf Saatgut, auf Land sowie auf Biodiversität geklärt. Die Schweiz hat sich an der UNO-Vollversammlung im Dezember 2018 für UNDROP ausgesprochen. Für die Bekanntmachung dieses für den Schutz der Menschenrechte in Agrarwertschöpfungsketten zentrale Instrument scheint sich die Schweiz jedoch noch kaum zu engagieren. So wird diese auch von den Firmen nicht als relevantes Instrument erwähnt und findet keine Beachtung.

Es braucht verbindliche Massnahmen

Grundsätzlich wird unsere Analyse von keinem der Unternehmen bestritten – es betrifft nur meist die anderen und nicht sie selbst. Wie wir auch in unserer Gegenantwort auf die Reaktion der Firmen darlegen: Wir halten daran fest, dass nach Jahrzehnten gescheiterter Selbstregulierung der Unternehmen verbindliche Massnahmen zur Lösung der Probleme in diesem Sektor längst überfällig sind. Von den Firmen ist jedenfalls in absehbarer Zeit zu wenig zu erwarten.