Freihandelsabkommen mit Malaysia: Schweiz bedroht Rechte auf Saatgut und Gesundheit
Zürich, Lausanne, 6. Juni 2025
Offener Brief an Staatssekretärin für Wirtschaft Helene Budliger Artieda und den Bundesrat.
Anfang April haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA und Malaysia ihre Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen abgeschlossen. Nun zeigt ein Leak vom 5. Juni, dass der Vertrag verschiedene äusserst problematische Bestimmungen zu geistigem Eigentum enthält:
- Die EFTA-Staaten erhöhen den Druck auf Malaysia, Teil der internationalen Konvention UPOV 1991 zu werden. Der freie Tausch von Saatgut in lokalen bäuerlichen Systemen würde dadurch empfindlich eingeschränkt. Indem sie in Freihandelsabkommen auf diese Klausel bestehe, gefährde die Schweiz das Recht auf Nahrung, warnte 2024 auch der UNO-Sonderberichterstatter für dieses Menschenrecht. Die Koalition «Recht auf Saatgut» fordert vom Bundesrat seit Jahren, diese Forderung aus Abkommen mit wirtschaftlich schwächeren Ländern zu streichen.
- Malaysias Bevölkerung könnte zudem am Zugang zu erschwinglichen Medikamenten gehindert werden. Das Abkommen enthält patentrechtliche Forderungen, die Malaysias Souveränität über seine Gesundheitspolitik einschränken würden. Diese sogenannten TRIPS+ Bestimmungen gehen weit über den von der Welthandelsorganisation (WTO) im TRIPS-Abkommen eingeführten multilateralen Standard für geistiges Eigentum hinaus. Sie kommen in erster Linie Pharma-Konzernen zugute, die damit den Markteintritt von erschwinglicher Generika verzögern können.
Über 30 zivilgesellschaftliche Organisationen in Malaysia haben die Regierung in Briefen bereits vor den Folgen dieser Forderungen für das südostasiatische Land gewarnt. Public Eye und fünf mitunterzeichnende Organisationen fordern Seco-Staatssekretärin Helene Budliger Artieda daher heute in einem öffentlichen Brief auf, sich umgehend für ein Verzicht der EFTA auf diese schädlichen Bestimmungen stark zu machen.