Stefan Howald über Versuche, die einheimische Steuerhinterziehung in der Schweiz zu berechnen

Die Steuerhinterziehung in der Schweiz ist immer wieder ein politisch umkämpftes Thema. Umso erstaunlicher ist es - oder gerade nicht -, dass kaum seriöse Studien zu ihrer Grösse existieren. Die letzte offizielle Berechnung der eidgenössischen Steuerverwaltung stammt aus dem Jahre 1962. Seither begnügen sich selbst wissenschaftliche Studien mit Schätzungen oder konzentrieren sich auf die psychologisch betrachtete ‚Steuermoral'. Die Geschichte dieses Schweigens ist auch ein Beitrag zur Hegemonie der Finanzwirtschaft in der Schweiz.

18 Milliarden Franken Kapitel seien im Jahr 1932 nicht versteuert worden: Das vermutete der Finanzwissenschaftler Eugen Grossmann, einst Chef des Zürcher Statistischen Amtes, dann Ökonomieprofessor an der Uni Zürich und zeitweiliger Vorsitzender der Kommission für Konjunkturfragen. Diese 18 Milliarden Franken hätten 50 Prozent des Vermögens entsprochen.

Die Berechnung erregte einiges Aufsehen, und ein paar Jahre später, 1944, veröffentlichte die eidgenössische Steuerverwaltung einen Aufsatz «Über das Ausmass der Steuerhinterziehung bei Wertschriften und Sparguthaben». Darin wertete sie Statistiken zum ersten so genannten Wehropfer 1940 aus, d. h. einer Sondersteuer auf dem Kapital, die zur Deckung der ausserordentlichen Rüstungs- und kriegswirtschaftlichen Ausgaben aufgrund der jüngsten Steuererklärungen erhoben worden war. Die Steuerverwaltung errechnete einen Sollbestand an Aktien und Obligationen (nach Kurswert im Statistischen Jahrbuch) sowie von Sparguthaben (laut Bankenstatistik) von 27 Milliarden Franken - abzüglich schweizerische Werte in ausländischem Besitz, zuzüglich ausländische Werte in Schweizer Besitz. Diese Summe wurde mit der nominellen Deklaration beim Wehropfer verglichen.

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«Eine ressentimentgeladene Einstellung provozieren» Kurzer Abriss über Versuche, die einheimische Steuerhinterziehung in der Schweiz zu berechnen. Von Stefan Howald.