Treffen der 6. Arbeitsgruppe über den Zugang und die Aufteilung des Nutzens

Die sechste Sitzung der Arbeitsgruppe zum Zugang zu genetischen Ressourcen und zur gerechten Aufteilung des Nutzens (21. bis 25. Januar in Genf) stand im dem Schatten der neunten Vertragsstaatenkonferenz der CBD (COP9), die im Mai 2008 in Bonn stattfindet.

Kehrtwende im Verhandlungsmarathon der CBD?

Die sechste Sitzung der Arbeitsgruppe zum Zugang zu genetischen Ressourcen und zur gerechten Aufteilung des Nutzens (21. bis 25. Januar in Genf) stand im dem Schatten der neunten Vertragsstaatenkonferenz der CBD (COP9), die im Mai 2008 in Bonn stattfindet. Der Druck, dort mit einem vorzeigbaren Ergebnis auftreten zu können, war in Genf zu spüren. Die Regierungen ließen schnell erkennen, dass nach dem Tiefpunkt der Verhandlungen im Oktober 2007 nun Fortschritte bei der Erarbeitung eines neuen Regimes zu Bekämpfung der Biopiraterie (International Regime on Access and Benefit-Sharing) erzielt werden sollten.

Und das Ergebnis lässt sich sehen – insbesondere wenn man die Resultate vergangener Arbeitsgruppen als Vergleich heranzieht. Was nun vorliegt, ist ein Entwurf für einen Beschluss an der COP9, der aus zwei Teilen besteht. In einem ersten Teil wird der Prozess geregelt, der bis zur COP 10 (2010 in Japan), die Erarbeitung eines neuen Regimes ermöglichen soll. Den zweiten Teil bildet der Annex mit dem Gerüst eines Regimes. Hier werden die wesentlichen Bestandteile genannt, die schlussendlich wohl die Kapitelüberschriften bilden werden. Für die Formulierung des Ziels, des Anwendungsbereichs und der Art des Regimes (Rechtsverbindlichkeit) sind im Annex noch unzählige sich widersprechende Optionen aufgeführt. Bei anderen Bestandteilen gab es jedoch – überraschenderweise – bereits ein Konsens zwischen den Mitgliedländern der Konvention.

So ist man sich einig, dass es zusätzliche Werkzeuge braucht, um die Einhaltung der Regeln zum Zugang und zur gerechten Aufteilung des Nutzens durchzusetzen. Ein neu zu schaffendes internationales Zertifikat wird dabei eine wichtige Rolle spielen.

Der Streit um die Rechtsverbindlichkeit des Regimes wurde zur Chefsache erklärt und auf die Vertragsstaatenkonferenz im Mai 2008 verschoben. Über diesen Punkt müssen sich dort nun die Umweltminister in einem Spitzengespräch einigen. Hier sind die NRO gefordert, um sich bei ihren Regierungen dafür stark zu machen, dass das Regime völkerrechtlich verbindlich wird.

Besondere Hoffnungen setzt man dabei auf die neue Regierung Australiens, die schon in Sachen Klimaschutz und Rechte der indigenen Völker eine Kehrtwende gemacht hat, sowie auf die Regierung Japans, unter deren Schirmherrschaft das ABS-Regime im Jahr 2010 schliesslich verabschiedet werden soll. Japan vertritt mit ihrer völligen Ablehnung internationaler Regeln derzeit jedoch ausschliesslich die Interessen ihrer nationalen Biotech-Industrie. Beide Regierungen haben in Genf versucht in letzter Minute den ausgehandelten Text doch noch abzuschiessen. Diese Angriffe auf das Verhandlungsergebnis wurden von den Vorsitzenden jedoch nicht ernsthaft diskutiert, sondern lediglich als Fussnoten aufgenommen.

Der wirkliche Durchbruch in Hinblick auf die Entwicklung des ABS-Regimes erfolgte durch die Aufnahme und Verabschiedung eines neuen Satzes in den Bericht der Genfer Sitzung, der besagt, dass dieser Entwurf eines internationalen ABS-Regimes ( gemeint ist der Annex) die Grundlage für die weitere Ausarbeitung und Verhandlung des internationalen Regimes darstellt. Damit steht der Weg für die Vertragsstaaten offen, in Bonn im Mai 2008 die konkreten Verhandlungen über die Ziele und Inhalte eines ABS-Abkommens zu beginnen.

Formal war der Verhandlungsprozess 2005 am selben Punkt - inzwischen aber haben sich wesentliche Industriestaaten wie die EU durchringen können, an diesen Verhandlungen konstruktiv mitzuarbeiten. Es gibt also Gründe, der COP9 in Bonn mit vorsichtigem Optimismus entgegenzublicken.