Waffenexporte: Nein zur Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes
Zürich, Lausanne, 12. Oktober 2026
Seit 2022 gelten klare gesetzliche Schranken für Schweizer Exporte von Kriegsmaterial – also Waffen, Waffensysteme und Munition: Wenn das Bestimmungsland in einen zwischenstaatlichen Konflikt oder einen Bürgerkrieg verwickelt ist, werden sie nicht bewilligt. Auch nicht, wenn ein Risiko besteht, dass damit systematisch Menschenrechte verletzt oder Zivilpersonen angegriffen werden. Zudem darf ein Käufer Kriegsmaterial nicht weitergeben, er muss eine sogenannte Nichtwiederausfuhr-Erklärung unterzeichnen.
Diese Regeln gehen auf die «Korrektur-Initiative» zurück, mit der eine breite Allianz 2019 auf die vom Bundesrat geplante Lockerung der Exportregeln reagierte. Zur gleichen Zeit wurde bekannt, dass Schweizer Waffen im Jemen-Krieg eingesetzt wurden – einer der schwersten humanitären Krisen der letzten Jahre. Dass Kriegsmaterial, das aus der Schweiz nach Saudi-Arabien exportiert worden war, in einem solchen Konflikt eingesetzt werden konnte, löste breite Empörung und Rufe nach strengeren Regeln aus. Bis dahin hatte der Bundesrat grossen Ermessensspielraum, um Geschäfte selbst mit Ländern zu bewilligen, die die Waffen in Bürgerkriegen oder gegen die Zivilbevölkerung einsetzten.
Die «Korrektur-Initiative» wurde 2021 zurückgezogen, nachdem das Parlament einen Gegenvorschlag angenommen hatte. Ein Erfolg für die damalige «Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer», der auch Public Eye angehörte.
Die Ukraine als Vorwand
Auslöser der nun geplanten Änderung des Kriegsmaterialgesetzes, nur vier Jahre nach der letzten, war eine Kontroverse zu Beginn der russischen Vollinvasion der Ukraine. Zur Unterstützung des angegriffenen Landes wollte Deutschland Munition für den Flugabwehrpanzer Gepard aus Schweizer Produktion weitergeben, die es bereits besass. Der Bundesrat verweigerte dies mit Verweis auf das Kriegsmaterialgesetz und das Neutralitätsrecht.
Das Parlament führte dazu eine Grundsatzdebatte: Darf die Schweiz trotz des neutralitätsrechtlichen Gebots, Konfliktparteien gleich zu behandeln, Waffen an Staaten liefern, die Opfer eines völkerrechtswidrigen Angriffes sind? Und sind die Exportbedingungen für die hiesige Rüstungsindustrie so restriktiv, dass die Schweiz zu einem unzuverlässigen Partner wird, was letztlich ihre Sicherheit gefährden würde?
In weiten Kreisen war man sich unter der Bundeshauskuppel einig, dass die Bewilligungskriterien zu restriktiv sind: Exporte in Staaten, die sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg verteidigen müssen, sollten unter gewissen Umständen möglich sein. Die bürgerliche Mehrheit setzte jedoch eine Reform durch, die keine Weitergabe bereits exportierter Waffen an die Ukraine erlaubt. Aus der Debatte über Hilfe für die angegriffene Ukraine wurde ein pauschales Geschenk an die Schweizer Rüstungsindustrie und konkret an den Rheinmetall-Konzern, der letztes Jahr drei Viertel aller bewilligten Kriegsmaterialexporte verbuchte.
Waffenexporte ausser Kontrolle
Die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes, die Ende November zur Abstimmung steht, hätte drei konkrete Auswirkungen:
Mehr Ausnahmen bei Waffenexporten: Der Bundesrat könnte wieder in Eigenregie von den bestehenden Ausfuhrkriterien abweichen und Lieferungen an Staaten erlauben, die damit Menschenrechtsverletzungen begehen. Gewisse Staaten, darunter die USA oder Argentinien, sollen sogar dann beliefert werden können, wenn sie sich in einem Krieg befinden.
Keine Kontrolle von Weitergaben: Die bisher verlangten Nichtwiederausfuhr-Erklärungen würden weitgehend wegfallen. Schweizer Kriegsmaterial könnte dadurch unkontrolliert über Drittstaaten in Konfliktgebiete gelangen.
Keine Lösung für die Ukraine: Trotz ihres Ursprungs im russischen Angriffskrieg würde die Vorlage nichts an den neutralitätsrechtlichen Einschränkungen für Lieferungen an die Ukraine ändern. Mit anderen Worten: Deutschland könnte auch nach Annahme der Vorlage keine Munition aus Schweizer Produktion an die Ukraine weitergeben.
Die Vorlage würde wichtige Schutzbestimmungen abbauen, die erst vor wenigen Jahren erkämpft wurden. Dadurch stiege das Risiko, dass Schweizer Kriegsmaterial in völkerrechtswidrigen Kriegen eingesetzt oder für Menschenrechtsverletzungen missbraucht wird. Nicht wie ursprünglich vorgesehen die angegriffene Ukraine, sondern Schweizer Waffenkonzerne würden profitieren. Das Nachsehen hätten Menschen auf der ganzen Welt, die Kriegen oder autoritären Regimes ausgesetzt sind. Deshalb engagiert sich Public Eye in der Referendums-Allianz gegen die Vorlage und empfiehlt am 29. November ein klares Nein.