Eine Immobilie hinterlassen

Wenn Sie eine Wohnung, ein Haus oder Land besitzen, sollten Sie im Testament festhalten, was damit geschehen soll. Auch gemeinnützige Organisationen wie Public Eye erhalten Immobilien aus Erbschaften. Wir nehmen jedoch Immobilien und Grundstücke nur dann an, wenn sie veräussert werden dürfen.

Wenn Sie Public Eye eine Immobilie hinterlassen mit besonderen Wünschen, besprechen wir das idealerweise gemeinsam im Voraus. Public Eye verpflichtet sich, Ihre Wünsche so gut wie möglich zu berücksichtigen. 

In Zusammenarbeit mit Casafair Schweiz ist eine Wunscherklärung entstanden, die mögliche und realistische Wünsche hinsichtlich Immobilienverkauf beinhaltet.

Abklären, was möglich ist:

  1. Entscheiden Sie, welche Punkte der Wunscherklärung Ihnen am Herzen liegen.
  2. Besprechen Sie Ihre Anliegen in einem persönlichen Gespräch mit Public Eye (kostenlos).
  3. Haben Sie immobilienspezifische Fragen? Lassen Sie sich durch eine regionale Fachperson von Casafair beraten und definieren Sie Ihre Wünsche (nach den Tarifen von Casafair): casafair.ch/angebot/beratung
  4. Kreuzen Sie Ihre Anliegen auf der Wunscherklärung an und legen Sie diese zu Ihrem Testament oder Erbvertrag. Auch wenn die Wunscherklärung nicht rechtsverbindlich ist (Formvorschrift), sichern wir Ihnen zu, uns für die Umsetzung Ihrer Wünsche einzusetzen.

Ihr Kontakt bei Public Eye

Anita Weber
Email anita.weber@publiceye.ch  
Telefon: +41 (0)44 277 79 11