Instrumente zur Wahrung des öffentlichen Interesses: die TRIPS-Flexibilitäten

© Crispin Hughes/Panos
Das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights; TRIPS) zwingt die Länder des Südens dazu, mehr Patente zu gewähren. Auch auf Medikamente – die zuvor in vielen Ländern generell von der Patentierung ausgenommen waren. Das Abkommen gewährt aber auch einen gewissen Spielraum bei der rechtlichen Umsetzung: Es sieht einen „Flexibilitätsmechanismus“ vor, der äusserst wichtig ist, um den allgemeinen Zugang zu Medikamenten zu ermöglichen.

Damit die Mitgliedstaaten der Monopolstellung, die Patente ihren Inhabern faktisch verleihen, etwas entgegensetzen können, räumt ihnen das TRIPS das Recht ein, die Definition von Erfindung, die Kriterien für Patentierbarkeit, die Rechte von Patentinhabern sowie die Bewilligung von Ausnahmen innerhalb des generellen WTO TRIPS Rahmens eigenständig festzulegen. Dies hat Indien mit seinem Patentgesetz getan – löste damit allerdings einen Rechtsstreit mit Novartis um das Blutkrebsmedikament Glivec aus.

Das TRIPS enthält zudem juristisch verankerte Mechanismen, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit offenhalten, trotz geltendem Patentschutz spezifische Bedürfnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit geltend zu machen: Die sogenannten TRIPS-Flexibilitäten. Diese Klauseln wurden in der offiziellen Erklärung von Doha über TRIPS und öffentliche Gesundheit bekräftigt und präzisiert, die im November 2001 auf einer turbulenten WTO-Ministerkonferenz in Katar angenommen wurde.