Die Erklärung von Doha

© Chris Stowers/Panos
Die Erklärung von Doha wurde am 14. November 2001 nach zähen Verhandlungen zwischen den Ländern des Nordens und des Südens anlässlich einer WTO-Ministerkonferenz in Katar verabschiedet. Der Erklärungstext gesteht den WTO-Mitgliedstaaten ausdrücklich das Recht zu, die im TRIPS enthaltenen Flexibilitäten vollumfänglich zu nutzen, um die öffentliche Gesundheit und den Zugang zu Medikamenten zu fördern.

Die Erklärung von Doha umfasst sieben Paragrafen und anerkennt Folgendes:

  • die Dringlichkeit der Probleme im Bereich öffentliche Gesundheit, welche besonders die Länder des Südens betreffen (Paragraf 1)
  • die Notwendigkeit, über das TRIPS weitere Schritte zu unternehmen, um diese Probleme zu lösen (Paragraf 2)
  • die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen, welche der Schutz geistigen Eigentums auf die Medikamentenpreise hat (Paragraf 3, wobei auch festgehalten ist, dass der Schutz geistigen Eigentums wichtig für Innovationen ist)
  • den Vorrang von Massnahmen, die den Schutz der öffentlichen Gesundheit zum Ziel haben, vor einer restriktiven Auslegung der TRIPS-Bestimmungen (Paragraf 4)
  • das Recht der Mitglieder, Zwangslizenzen auszustellen und selbst festzulegen, wann diese zum Einsatz kommen. Die Mitglieder können mit anderen Worten selbst bestimmen, was als nationaler Notfall gilt (Paragraf 5)
  • die Möglichkeit für Länder ohne eigene Produktionskapazitäten, unter Zwangslizenzen Generika zu importieren (Paragraf 6)
  • die Pflicht der Industriestaaten, den Technologietransfer in Länder des Südens zu fördern, sowie die Notwendigkeit, die Frist zur Umsetzung der Bestimmungen zum geistigen Eigentum im Bereich Pharmaprodukte für die am wenigsten entwickelten Ländern bis zum 1. Januar 2016 zu verlängern (Paragraf 7)