Zwangslizenzen - von Mythen umrankt

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Um hohe Medikamentenpreise effektiv zu senken, gibt es ein legitimes und gesetzlich vorgesehenes Mittel: Zwangslizenzen.

Durch das Erlassen einer Zwangslizenz kann ein Staat auch bei bestehendem Patentschutz den Vertrieb von günstigeren Generika ermöglichen, um den Zugang zu Medikamenten zu gewährleisten. Zwangslizenzen sind ein integraler Bestandteil des internationalen Patenrechtssystems. Sie werden aber selten eingesetzt, da Staaten, die eine Zwangslizenz erlassen, in der Regel grossem politischem und wirtschaftlichem Druck ausgesetzt sind.

© Mark Henley/Panos. Collage: Karin Hutter

Nicht nur Pharmamultis üben mitunter grossen Druck auf Staaten aus, die Zwangslizenzen erlassen. Auch Länder mit einer starken Pharmaindustrie drohen mit politischen und wirtschaftlichen Sanktionen, weshalb die Länder des Südens oft davor zurückschrecken, legitime Mittel wie Zwangslizenzen zu nutzen.

Doch auch die meisten Industriestaaten zögern, dieses Instrument anzuwenden – sie wollen sich nicht gegen die Interessen ihres eigenen Pharmasektors stellen, dessen lukratives Geschäftsmodell auf Patenten aufbaut. So versuchen sie nach wie vor, den TRIPS-Spielraum – der die Zwangslizenz eigentlich unbeschränkt erlaubt – auf bestimmte Not- oder Ausnahmesituationen und gewisse Krankheiten zu beschränken, beispielsweise AIDS.

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In Zusammenarbeit mit der Krebsliga hat Public Eye im Mai 2018 eine nationale Kampagne lanciert. Mit der Sammelbeschwerde «Für bezahlbare Medikamente» forderten wir den Bundesrat auf, überteuerte Medikamentenpreise zu bekämpfen und zu Zwangslizenzen zu greifen, wenn dies nötig ist. Der 45-seitige Bericht "Protect patients, not patents" erklärt überhöhte Arzneimittelpreise und das problematische Geschäftsmodell der Pharmaindustrie und zeigt effektive Lösungen auf.

Mythen über Zwangslizenzen

Regierungen von Industriestaaten scheuen nicht davor zurück, Zwangslizenzen mit irreführenden Fakten zu diskreditieren. Beispielsweise mit den Mythen, Zwangslizenzen würden einer Enteignung des Patentinhabers gleichkommen, zu einem Rückgang der Investitionen führen oder seien nur im Notfall und von extrem armen Ländern anwendbar.

Tatsächlich ist eine Zwangslizenz kein unverhältnismässiges Instrument, denn das ursprüngliche Patent bleibt in Kraft. Dem Patentinhaber wird zudem ein finanzieller Ausgleich (in Form von Lizenzgebühren) gewährt, und er kann sein Produkt auch weiterhin vermarkten.

Pharmaunternehmen und Gastländer grosser Firmen argumentieren oft, Zwangslizenzen würden zu einem Rückgang an Investition und Innovation im Bereich der Medikamentenentwicklung führen. Dieser Zusammenhang ist jedoch nicht erwiesen - ebenso wenig wie die Behauptung, Patente würden Innovation fördern. Im Gegenteil: Verschiedene Länder, in denen über eine längere Zeit zahlreiche Zwangslizenzen ausgestellt wurden (u.a. Kanada und USA), erleben keinen Einbruch an Innovation – sondern teilweise sogar einen Anstieg der Investition in F&E. Auch gibt es bezüglich Direktinvestitionen im Ausland keinerlei Erhebungen, die einen negativen Zusammenhang zwischen Investitionen und Zwangslizenzen aufzeigen würden.

Weitere Informationen

  • Mythos Nr. 1 - Zwangslizenzen dürfen nur in nationalen Notfällen oder anderen extrem dringlichen Situationen erlassen werden.

    Tatsächlich ...

    … beschleunigt eine Notfallsituation lediglich den Prozess, ist aber keine Voraussetzung für das Erlassen einer Zwangslizenz.

  • Mythos Nr. 2 - Zwangslizenzen sind beschränkt auf bestimmte Krankheiten, etwa HIV/Aids oder übertragbare Krankheiten mit epidemischem Potenzial.

    Tatsächlich ...

    … sind Zwangslizenzen weder auf bestimmte Erkrankungen noch auf bestimmte Kategorien von Krankheiten beschränkt.

  • Mythos Nr. 3 - Nur ärmere Länder dürfen vom Instrument der Zwangslizenz Gebrauch machen.

    Tatsächlich ...

    … hat jedes WTO-Mitglied das Recht, Zwangslizenzen zu erlassen, und zahlreiche Industriestaaten haben schon davon Gebrauch gemacht.

  • Mythos Nr. 4 - Zwangslizenzen stellen eine Enteignung der Patentinhaberin dar.

    Tatsächlich ...

    … bleibt die Patentinhaberin im Besitz des Patents, behält das Recht zur Vermarktung seiner Erfindung und erhält eine finanzielle Entschädigung.

  • Mythos Nr. 5 - Zwangslizenzen dürfen erst als letztmögliches politisches Mittel eingesetzt werden.

    Tatsächlich ...

    … ist nicht das Erlassen einer Zwangslizenz das letztmögliche Mittel, sondern die Enteignung des Patentes.

  • Mythos Nr. 6 - Zwangslizenzen hemmen die Innovation und verringern die Investitionen in Forschung und Entwicklung neuer Medikamente.

    Tatsächlich ...

    ... gibt es keinen Beweis dafür, dass Zwangslizenzen Investitionen in Forschung und Entwicklung verringern oder einen negativen Einfluss auf ausländische Investitionen hätten.