Bankgeheimnis, Transparenz und Pressefreiheit
Bern, 2. Juni 2026
Eines haben Pressefreiheit und Privatsphäre gemeinsam: Sie werden von allen Seiten angegriffen und ihr Schutz wird immer wichtiger. Gleichzeitig stehen sie oft in einem Spannungsfeld zueinander. Bekannt und umstritten ist dies im Bankenbereich. Die Daten von Schweizer Bankkund*innen sind durch Art. 47 des Bankengesetzes geschützt, und durch Abs. 1 lit. c nicht nur vor der Bank selbst, sondern auch vor Dritten, möglicherweise sogar vor Journalist*innen. Journalistenorganisationen, der Nationalrat (WAK-N Motion 22.4272, erledigt) und die UNO kritisieren, der Artikel schränke die Pressefreiheit in unzulässiger Weise ein — denn ohne Medien wären namentlich die «Swiss Secrets» rund um die ehemalige Credit Suisse eben das geblieben: Secrets. Derweil prüft der Bundesrat im Auftrag des Ständerats, ob diese Strafbarkeit auf alle Arten von gestohlenen Daten, nicht nur jene von Bankkunden, auszudehnen sei (WAK-S-Postulat 23.4322, überwiesen).
- Datum: Dienstag, 2. Juni 2026
- Uhrzeit: 19:00–20:15
- Ort: Restaurant Veranda, Schanzeneckstrasse 25, 3012 Bern
Die Veranstaltung ist öffentlich, die Plätze sind jedoch begrenzt. Eine Anmeldung über diesen Link wird empfohlen.