Gift auf unseren Tellern: Pestizidrückstände bei importierten Lebensmitteln entdeckt

In die Schweiz eingeführtes Obst und Gemüse weist Rückstände zahlreicher bei uns verbotener Pflanzenschutzgifte auf. Dies enthüllt eine Analyse von Public Eye, die zugleich auch eklatante Lücken in der Schweizer Gesetzgebung ortet. Auch jüngste Signale der EU zeigen, dass der Bundesrat seine widersprüchliche Politik bezüglich hochgefährlicher Pestizide endlich beenden muss.

Die von Public Eye untersuchten Daten des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beziehen sich auf 2017 und sind die aktuellsten verfügbaren Zahlen auf nationalem Niveau. Sie zeigen, dass mehr als 10 Prozent der von den Behörden kontrollierten importierten Lebensmittel (220 von 1940 Proben) Rückstände von Wirkstoffen aufweisen, deren Verwendung "wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt" in der Schweiz untersagt ist. Bei Herkunftsländern ausserhalb der EU erhöht sich dieser Anteil auf fast 20 Prozent. In Früchten und Gemüse aus Thailand, Vietnam und Indien wurden am meisten davon gefunden.

Insgesamt wurden 52 bei uns verbotene Pestizide nachgewiesen. Darunter befinden sich viele vom Basler Agrochemiekonzern Syngenta vertriebene Wirkstoffe. Einige davon wurden in den letzten Jahren sogar aus der Schweiz exportiert. Zum Beispiel das am häufigsten nachgewiesene Profenofos, ein starkes Nervengift aus der gleichen chemischen Familie wie Saringas. Auf dem Umweg des Lebensmittelimports landet diese toxische Substanz trotzdem auf Schweizer Tellern, genauso wie die bei uns erst kürzlich verbotenen Wirkstoffe Chlorpyrifos und Chlorothalonil.

Von Gesetzes wegen dürften in der Schweiz verkaufte Lebensmittel gar keine Rückstände verbotener Pestizide aufweisen. Das BLV kann zwar "auf Begehren" eine Einfuhrtoleranz festlegen, welche die technische Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg übersteigt. Diese Regelung gilt aber nicht für Wirkstoffe, die wegen Gesundheitsgefährdung bei uns nicht zugelassen sind. Dennoch wurde und wird für etwa zwei Drittel all jener 163 Substanzen, die in der Schweiz explizit aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes verboten wurden, ein zum Teil markant erhöhter Wert an Rückständen toleriert.

In einem Bericht stellte die EU-Kommission kürzlich erst fest, dass die Einfuhr von Lebensmitteln, die mit Hilfe verbotener Pestizide hergestellt wurden, nicht nur gegen das Interesse der Konsumierenden verstösst, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft wie auch die Umwelt und Menschen in den Produktionsländern schädigt. Dieses Signal aus Brüssel unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer Beendigung der Schweizer Doppelstandard-Politik: Bei uns aus Gesundheits- oder Umweltschutzgründen verbotene Pestizide dürfen weder aus der Schweiz exportiert noch in Lebensmitteln wieder importiert werden.

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