Kongolesischer Mobilfunk-Skandal reicht bis nach Genf
Zürich, Lausanne, 10. September 2025
In der Demokratischen Republik Kongo (DRK), wo 73% der Bevölkerung von weniger als 2,15 Dollar pro Tag leben, löste die „RAM-Steuer“ einen Aufschrei aus und war der erste Finanzskandal der Präsidentschaft von Félix Tshisekedi. Der ordnete im Februar 2022 zwar ihre Abschaffung an, doch viele Fragen bleiben offen. Ungeklärt sind etwa die Bedingungen für den Auftrag an 5C Energy RDC als „technischer Support“ durch die vom Präsidenten abhängige Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation. Auch der Vertrag mit diesem Dienstleister und dessen Einnahmen blieben geheim. Im Korruptionsindex 2024 von Transparency International belegt die DR Kongo den 163. Platz (von 180 Staaten). Kein Wunder, haben Oppositionsstimmen den Präsidenten und seine Vertrauten beschuldigt, sich hinter 5C Energy RDC zu verstecken, was diese jedoch zurückgewiesen haben.
Der von Public Eye recherchierte Fall zeigt auch die Rolle der Schweiz bei der Einrichtung intransparenter Firmenstrukturen. Die 5C Energy RDC wurde 2019 in Kinshasa von einem belgischen Staatsbürger gegründet, der damals Verwaltungsratsmitglied von 5C Energy SA war, einem 2016 in Genf registrierten Unternehmen. Dieses wiederum war die Hauptfiliale von 5C Energy, das sich auf seiner (inzwischen deaktivierten) Website als «unabhängige Gruppe mit internationaler Präsenz und bedeutendem Partnernetzwerk» präsentierte. Im März 2023 wurde 5C Energy SA – mit gleichem Geschäftsführer – in Veltio Solutions SA umbenannt und letzten Herbst registrierte ein bekannter Genfer Anwalt das Unternehmen trotz des RAM-Steuerskandals in der DRK in seiner Kanzlei. Veltio wurde im Februar 2025 liquidiert.
Diese juristische Dienstleistung verdeutlicht, wie notwendig es ist, Berater*innen (egal ob Anwält*innen oder Treuhänder*innen) dem Geldwäschereigesetz (GwG) zu unterstellen, damit sie die Aktivitäten und Identität ihrer Kund*innen klären müssen. Diese vom Bundesrat gewünschte GwG-Änderung wird morgen im Nationalrat diskutiert. Damit diese Sorgfaltspflichten wirksam sind, müssen sie für alle Rechtsberatungen mit hohem Geldwäscherisiko gelten, und zwar ohne die exzessiven Einschränkungen, wie sie der Ständerat will. Ein Register der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, das derzeit im Parlament finalisiert wird, ist ebenfalls dringend notwendig, auch wenn es noch erhebliche Lücken aufweist.
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