Nun startet die Umsetzung der Konzernregeln in der EU – Schweiz muss Rückstand aufholen

Die EU hat heute die Verhandlungen zur Überarbeitung ihrer Regeln für Konzernverantwortung abgeschlossen. Die Mitgliedstaaten haben nun bis 2028 Zeit, um die Konzernverantwortungsrichtlinie umzusetzen. Damit hat die Schweiz die Chance, ihren Rückstand aufzuholen und gleichzeitig wie ihre Nachbarländer griffige Regeln für Konzerne in Kraft zu setzen.

Die EU-Kommission hatte am 26. Februar 2025 ein «Omnibus-Paket» vorgelegt, um verschiedene Nachhaltigkeitsregulierungen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Heute haben sich die EU-Institutionen auf einen finalen Text des Omnibus-Paket 1 geeinigt. Damit ist nun definitiv klar, dass alle EU-Mitgliedstaaten die Konzernverantwortungsrichtlinien (CSDDD und CSRD) bis 2028 umsetzen und griffige Regeln für Konzerne (Sorgfaltspflicht, Klimapflicht, Aufsicht und Haftung) vorsehen müssen.

Die Vorlage ändert einzelne Bestimmungen der Konzernverantwortungsrichtlinien ohne die Wirksamkeit der Regeln insgesamt in Frage zu stellen. Mitte-Nationalrat und Komiteemitglied Lorenz Hess sagt: «Der Bundesrat hat versprochen, beim Thema Konzernverantwortung international abgestimmt vorzugehen. Die Schweiz muss ihren Rückstand nun schnell aufholen und wie die EU auch griffige Regeln für Grossunternehmen verabschieden. Das fordern wir mit der Konzernverantwortungsinitiative.»

Schwellenwerte: Schweiz muss Hochrisiko-Rohstoffsektor berücksichtigen

Ein schmerzhafter Rückschritt für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt ist jedoch der Entscheid der EU, die neuen Konzernverantwortungsregeln nur auf sehr grosse Konzerne mit über 5’000 Mitarbeitenden und über 1,5 Milliarden Umsatz zu beschränken. Würde die Schweiz diese Schwellenwerte übernehmen, müssten zahlreiche Rohstoffkonzerne, die in problematische Geschäfte verwickelt sind, die neuen Regeln nicht einhalten.

Aktuelle Beispiele sind die Goldraffinerie MKS-Pamp, die problematisches Gold verarbeitet, der Agrarkonzern Socfin, auf dessen Plantagen Frauen sexuell ausgebeutet wurden oder der Genfer Rohstoffhandelskonzern IXM, der in Namibia für eine gigantische Arsenvergiftung mitverantwortlich ist.

Mitte-Nationalrat und Komiteemitglied Stefan Müller-Altermatt kommentiert: «Die Schweiz hat als globaler Rohstoffhandelsplatz eine grosse Verantwortung und muss sicherstellen, dass auch unbekannte Rohstoffhändler endlich dafür geradestehen müssen, wenn sie Menschenrechte missachten und die Umwelt verschmutzen.»

Nach Rekordsammlung startet politische Diskussion über Initiative

Die neue Konzernverantwortungsinitiative wurde im Januar 2025 lanciert und in Rekordzeit von tausenden Freiwilligen gesammelt. Hinter der Initiative steht ein breites Komitee aus profilierten Politiker:innen aller Lager, Unternehmer:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft. Der Bundesrat hat im März 2025 entschieden, Gesetzesanpassungen zu prüfen und nach Einreichung der Initiative angekündigt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Die Vernehmlassung soll im Frühling 2026 starten.

Hintergrund der Initiative sind Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Konzerne mit Sitz in der Schweiz. Aktuelle Beispiele sind der Einsatz hochgiftiger Pestizide im Kakaoanbau für Lindt & Sprüngli, von Kindern abgebautes Mica in der Lieferkette von ABB oder eine Glencore-Mine in Peru, die einen ganzen Landstrich vergiftet.

Hier finden Sie einen Vergleich der auf europäischer Ebene vorgesehenen Konzernverantwortungsregeln und der Schweizer Initiative.