UPOV verweigert Bauern und Organisationen der Zivilgesellschaft die Teilnahme

Am 21. Oktober 2009 wies der Beratende Ausschuss des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (International Union for the Protection of New Varieties of Plants, UPOV) den Antrag der Association of Plant Breeding for the Benefit of Society (APBREBES) und der europäischen Koordination Via Campesina zur Gewährung des Beobachterstatus in den Gremien der UPOV zurück.

ECVC ist Mitglied von Via Campesina, der grössten internationalen Bewegung von Bauern, kleinen und mittelgrossen Produzenten, Landlosen, Landfrauen, Indigenen, Landjugendlichen und Landarbeitern. APBREBES wurde von Nichtregierungsorganisationen gegründet, die sich mit Fragen der Pflanzenzucht und diesbezüglichen UPOV-Bestimmungen befassen. Zu diesen Organisationen gehören der Development Fund aus Norwegen, LI-Bird aus Nepal, SEARICE aus den Philippinen, die Erklärung von Bern, der Community Technology Development Trust (Zimbabwe), das Third World Network und das Center for International Environmental Law (CIEL).

Die genannten Organisationen setzen sich alle ein für den Schutz der Pflanzenvielfalt und die Rechte der Bauern. Als offizielle Beobachter bei den UPOV-Diskussionen auf Regierungsebene wären sie den Vertretern der Saatgut-Industrie gleichgestellt, die schon seit Jahren bei der UPOV akkreditiert sind.

“Der Entscheid des Beratenden Ausschusses ist sehr enttäuschend. Die UPOV ist offenbar nicht bereit, Bauern und Organisationen der Zivilgesellschaft, welche die Interessen von Kleinbauern sowie der breiten Öffentlichkeit wahrnehmen, einzubeziehen und zu unterstützen. Die Ablehnung des Akkreditierungsgesuches zeigt auch, dass die UPOV es vorzieht in erster Linie Inhaber von Sortenschutzrechten, private Saatgutfirmen sowie deren Vertreter, in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.” – Teshome Hunduma vom Entwicklungsfonds

Mit der Ablehnung des Gesuchs verstösst die UPOV aber auch gegen ihre eigenen Regeln zur Gewährung von Beobachterstatus. In Paragraph 2 dieser Regeln heisst es: “Beobachterstatus wird nur solchen zwischenstaatlichen Organisationen und internationalen NGOs gewährt, welche in Angelegenheiten, die durch die UPOV Konvention geregelt werden, über spezielle Fachkompetenzen verfügen [...]. Die Satzungen der jeweiligen internationalen Nichtregierungsorganisationen dienen als Grundlage für die Abklärung dieser Kompetenz.”

Die Kompetenz von APBREBES und Via Campesina steht ausser Zweifel. Die europäische Koordination Via Campesina verfügt gerade in Sachen Saatgut über ein enormes praktisches Wissen, vertritt sie doch jene Leute, die Saatgut aussäen und Pflanzen kultivieren! Es ist wahrhaft bemerkenswert, dass die UPOV anderen Beobachtern, z.B. der internationalen Vereinigung zum Schutz geistigen Eigentums (AIPPI), eine grössere Kompetenz auf diesem Gebiet zuspricht, als einem der weltgrössten Zusammenschlüsse von Bauern! Zudem ist allgemein bekannt, dass es unter den Mitgliedern von APBREBES Organisationen gibt, die seit vielen Jahren in den Bereichen Pflanzenzucht oder geistiges Eigentum an Saatgut und Pflanzen aktiv tätig sind.

Die vom Vizedirektor der UPOV, Rolf Jördens, vorgebrachten Argumente zur Ablehnung der Akkreditierung der beiden Organisationen beruhen auf Behauptungen und Spekulationen. So behauptete er z.B. dass eine Mitgliedsorganisation von APBREBES versucht habe, den Beitritt Nepals zur UPOV-Konvention zu verhindern. Jördens las auch eine Stellungnahme vor, welche Via Campesina dieses Jahr anlässlich der dritten Sitzung des Governing Body des internationalen Saatgutvertrages in Tunis abgegeben hatte. Darin verlangte Via Campesina angesichts der gegenwärtigen weltweiten Nahrungsmittelkrise die Suspendierung der geistigen Eigentumsrechte auf Saatgut – eine Forderung, so Jördens, die gegen die UPOV-Konvention verstosse und daher unakzeptierbar sei.

Die von Jördens ins Feld geführten Argumente zur Ablehnung der Akkreditierung beweisen vielmehr, dass die beiden Organisationen sich effektiv mit Problemen aus dem Umfeld der UPOV-Konvention befassen. Sie zeigen auch, dass das UPOV-Sekretariat nicht neutral ist und jegliche Meinungsvielfalt in der internen Diskussion verhindern will.

“Eine Organisation, die nur Beobachter zulässt, welche schon zum vornherein auf der gleichen ideologischen Linie liegen, hat im 21. Jahrhundert keinen Platz. Als multilaterale Organisation sollte UPOV die Prinzipien der Transparenz, Inklusivität und Fairness hochhalten und nicht einseitig die Saatgutindustrie bevorzugen.” - Guy Kastler from ECVC

Der jüngste Bericht des UN-Sonderberichterstatters über das Recht auf Nahrung enthielt Hinweise, wie sich die Gesetze zum Schutz der Pflanzensorten auf das Leben der Bauern und die Nahrungssouveränität auswirken können. In diesem Zusammenhang ist die Nichtgewährung des Beobachterstatus für Bauernorganisationen und NGOs, die sich für die Rechte der Bauern einsetzen und mit Fragen der Nahrungssicherheit beschäftigen, schlicht und einfach unhaltbar. Die Ablehnung zeigt auch, dass die UPOV gerade an den Fragen nicht interessiert ist, welche für die exponiertesten Gemeinschaften von grösster Bedeutung sind – Nahrungssouveränität und biologische Vielfalt. Mit einer solchen Haltung dürfte die UPOV den globalen Herausforderungen der Gegenwart kaum gewachsen sein.

Wir appellieren an alle nationalen Regierungen und zwischenstaatlichen Organisationen, die mit UPOV zusammenarbeiten, Massnahmen zu ergreifen und zu unterstützen, welche die Transparenz und den Einschluss aller Stakeholder im Rahmen von UPOV fördern.

Vom

  • Coordination Paysanne Européenne - CPE (jetzt bekannt als europäische Koordination Via Campesina - ECVC)
  • Development Fund (Norwegen)
  • LI-Bird (Nepal)
  • Erklärung von Bern
  • Searice (Philippinen)
  • Third World Network
  • Center for International Environmental Law (CIEL)

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