Lohnproteste in Bangladesch gewaltsam niedergeschlagen

Aus Protest auf die jüngste Reform der Mindestlöhne im Textilsektor sind in Bangladesch Tausende Textilarbeiterinnen auf die Strasse gegangen. In der Hauptstadt Dhaka feuerte die Polizei Gummischrot und Tränengas in die Menge, woraufhin ein Arbeiter starb und viele weitere verletzt wurden. Trotz der stark eingeschränkten Gewerkschaftsfreiheit haben Arbeiterinnen und Arbeiter und Gewerkschaften ihre Unzufriedenheit mit der Revision wiederholt öffentlich zum Ausdruck gebracht.

Die neuerlichen Proteste wurden durch die Reform des Mindestlohnes 2018 ausgelöst.  Die Forderung der Arbeiterschaft nach 16.000 Taka (188 CHF) Mindestlohn wurde von der Regierung ignoriert. Stattdessen wurde ein Mindestlohn von 8.000 Taka für die am geringsten qualifizierten Arbeiterinnen und Arbeiter in der Textilbranche  eingeführt. Für die Mehrheit bedeutet das kaum eine spürbare Verbesserung. Bei einigen Gehaltsstufen wurde der Grundlohn nicht einmal erhöht, sondern nur andere Zulagen angepasst. Überstundenzahlungen, Abfindungen und Prämien werden jedoch auf der Grundlage dieses – weitgehend unveränderten – Grundlohns berechnet.

Modemarken verhalten sich still

Während des Reformprozesses hat die Clean Clothes Campaign internationale Marken und  Einzelhändler dazu aufgefordert, die Forderungen nach 16.000 Taka öffentlich zu unterstützen. Einige Modemarken drückten zwar ihre Hoffnung auf einen fairen Reformprozess aus, versäumten es jedoch eine konkrete Summe zu nennen. Zudem äusserten sie sich auch nicht zu der Ankündigung und Umsetzung des neuen Mindestlohns, der weit unter jeglichen Forderungen von Arbeitnehmerseite und Existenzlohn-Berechnungen liegt.

Nationales Arbeitsrecht und Gewerkschaftsfreiheit

Obwohl die Regierung Bangladeschs wiederholt international zugesichert hat, die Situation für Gewerkschaften im Land zu verbessern, hat sich durch kürzlich erfolgte Gesetzesanpassungen kaum etwas verändert. Die Versammlungsfreiheit bleibt stark eingeschränkt, was die Interessenvertretung der Arbeitnehmenden behindert. Auch während der neuen Protestwelle gibt es noch unbestätigte Berichte über Einschüchterungen von Gewerkschaften und rechtliche Klagen gegen Arbeiterinnen und Arbeiter, die sich an den Protesten beteiligen.

„Die Clean Clothes Campaign verurteilt die gewaltsame Einschränkung des Demonstrationsrechts entschieden“

sagt Elisabeth Schenk, Eilaktionskoordinatorin der Clean Clothes Campaign Schweiz. „Wir fordern die Regierung auf, die Gewalt und Einschüchterung von Beschäftigten und Gewerkschaften einzustellen und ihre Forderungen nicht mehr zu missachten.“

Mehr Hintergrundinformationen zu den Lohnprotesten finden Sie hier und hier.