Das Transparenzregister der wirtschaftlich Berechtigten stärkt die Geldwäschereibekämpfung
Robert Bachmann, 12. Februar 2025
«Was uns dieses Register sicher bringen wird, sind Aufwand und Bürokratie. [...] Mit diesem Register werden Sie die Geldwäscherei nicht wirklich bekämpfen können. Von daher kann man sich allen Ernstes die Frage stellen, ob sich das lohnt.»
Mit diesen Worten kommentierte SP-Ständerat Daniel Jositsch in der Parlamentsdebatte letzten Dezember seine widerwillige Unterstützung der Einführung eines Registers der wirtschaftlich Berechtigten an Schweizer Unternehmen. Seine Einschätzung – völlig unnötig, zu bürokratisch, machen wir nur wegen internationalem Druck – wurde leider von vielen Ratsmitgliedern geteilt. Völlig zu Unrecht.
Doch worum geht es hier eigentlich? Um eine essenzielle Massnahme für bessere Daten im Kampf gegen Geldwäsche und Korruption: ein zentrales Register in der Schweiz, verwaltet vom Bundesamt für Justiz, das all jene natürlichen Personen erfasst, die eine Gesellschaft als «wirtschaftlich Berechtigte» letztendlich kontrollieren.
Die Financial Action Task Force (FATF), deren Mitglied die Schweiz ist, betrachtet Transparenzregister schon lange als internationalen Standard: Über 90 Länder haben es bereits umgesetzt. Auch in der Schweiz soll es – nach dem Willen des Bundesrats – nun endlich eingeführt werden. Der entsprechende Vorschlag für ein Gesetz über die Transparenz juristischer Personen wird aktuell im Parlament diskutiert.
Auf diesem Hintergrund erscheint die Haltung von Herrn Jositsch und vielen seiner Ratskolleg*innen nicht nur unbegründet, sondern unverantwortlich. Denn der Gesetzesentwurf ist von grundlegender Bedeutung für die Nachhaltigkeit vom «Geschäftsmodell Schweiz». Und weist dennoch einige Schwächen auf.
Grosse Lücken im Entwurf
Die erste und wichtigste: Das Register soll nicht öffentlich, sondern nur gewissen Behörden sowie Finanzintermediären zugänglich sein. Auch Akteure mit einem professionellen Auftrag und berechtigtem Interesse, wie Medien und auf Geldwäscherei spezialisierte NGOs, werden ausgeschlossen. Diese zivilgesellschaftlichen Kräfte spielten bisher jedoch eine zentrale Rolle bei der Identifizierung und Aufdeckung undurchsichtiger Finanzkonstruktionen. Und sollten das auch künftig tun können. So wie in der EU, wo Medien und einzelne NGOs Zugang zu den Transparenzregistern der Mitgliedsstaaten haben.
Transparency International zeigte 2021 auf, wie Medien und NGOs in zahlreichen Fällen dank öffentlichen zugänglichen Registern akute Missstände aufdecken konnten, die nicht selten zu Strafverfahren führten. Ein prominentes Beispiel ist der libanesische Ex-Notenbankchef Riad Salameh, dessen Offshore-Vermögenswerte nur dank des Transparenzregisters in Luxemburg gefunden wurden.
Zweites Problem: Trusts unterliegen keiner Meldepflicht an das Register, obwohl diese juristischen Konstrukte besonders hohe Geldwäscherisiken haben. Stiftungen und Vereine wurden im Dezember vom Ständerat sogar ganz vom Geltungsbereich ausgenommen. Auch hier besteht ein Unterschied zur EU, wo diese Rechtspersonen grösstenteils erfasst sind.
Richtigkeitsvermutung trotz nicht überprüfter Daten?
Drittens schliesslich soll der Inhalt und damit die Richtigkeit der im Register eingetragenen Informationen nicht systematisch überprüft werden. Kontrollen sind nur «risikobasiert» und stichprobenartig vorgesehen. Der Ständerat hat vergangenen Dezember dennoch (und entgegen dem Vorschlag des Bundesrats) beschlossen, dass für alle Einträge im Register die Richtigkeitsvermutung gelten soll.
Ein Register mit Richtigkeitsvermutung und ohne systematische Überprüfung könnte mehr Schaden als Nutzen bringen und die Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz schwächen.
Entweder müssten alle Einträge überprüft und die dafür notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden. Oder das Register wird als Informationsquelle ohne Beweiskraft behandelt.
Der aktuelle Vorschlag des Ständerats wirkt wie ein Versuch, die Sorgfaltspflichten von Finanzintermediären zu reduzieren. Gemäss dem Geldwäschereigesetz unterliegen diese nämlich weitergehenden Überprüfungspflichten als jenen, die für einen Eintrag ins Register erforderlich sein werden.
Könnten Finanzintermediäre ihre Pflichten erfüllen, indem sie einfach nur einen Blick in ein Register mit Richtigkeitsvermutung werfen? Diese Frage wird auf Wunsch der nationalrätlichen Rechtskommission derzeit von der Bundesverwaltung abgeklärt. Angesichts der Vorgaben des 2023 noch verschärften Geldwäschereigesetzes kann dem aber bereits jetzt eine Absage erteilt werden. Ein Transparenzregister mit Richtigkeitsvermutung wäre also auch deshalb kontraproduktiv, weil es mehr Verwirrung stiften als Klarheit bringen würde.
Der Gesetzesentwurf über die Transparenz juristischer Personen wird in Kürze im Nationalrat behandelt, wo die Mängel aus dem Ständerat dringend korrigiert werden müssen. Denn gerade die Schweiz und ihr Finanzplatz brauchen ein wirksames Transparenzregister zur Bekämpfung von Korruption und Geldwäscherei.

Robert Bachmann ist Finanz- und Rohstoffexperte bei Public Eye. Davor arbeitete er für das EDA zu Friedensförderung und Menschenrechten, unter anderem in der Ukraine und der Demokratischen Republik Kongo.
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