Landwirtschafts­abkommen AoA

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Das Landwirtschaftsabkommen der WTO (AoA: Agreement on Agriculture) trat 1995 in Kraft. Es bezweckt, den Marktzugang für landwirtschaftliche Produkte zu verbessern und interne Stützungsmassnahmen sowie Exportsubventionen abzubauen. Das übergeordnete Ziel der Ausweitung des Handels mit Agrargütern ist einseitig auf eine exportorientierte Landwirtschaft ausgerichtet.

Mit dem AoA zeigt sich, dass der Norden nicht bereit ist, die spezifischen Bedürfnisse und Probleme der Landwirtschaft im Süden anzuerkennen. Entsprechend nimmt das Abkommen wenig Rücksicht auf die zentrale wirtschaftliche und soziale Funktion, die der Agrarsektor für die Entwicklung eines Landes wahrnimmt.

Während mit dem Inkrafttreten des AoA der Gestaltungsspielraum der Länder des Südens für eine eigenständige Agrarpolitik massiv eingeschränkt wurde, haben sich viele der ihnen versprochenen Vorteile nicht eingestellt. Dies insbesondere deshalb, weil sich die Industrieländer bis heute erfolgreich dagegen wehren, ihre landwirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen – mittels derer sie zum Schaden des Südens ihre Überschussprodukte zu Dumpingpreisen auf dem Weltmarkt absetzen – substantiell abzubauen.

Public Eye fordert eine grundlegende Neuausrichtung der globalen Agrarhandelsregeln. Diese müssen den einzelnen Staaten den notwendigen Handlungsspielraum einräumen und insbesondere das international anerkannte Recht auf Nahrung sowie die Bedeutung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft im Süden ins Zentrum stellen.