Korruption Kein Schweizer Profit aus Auslandskorruption!

Schweizer Konzerne wie Glencore oder Trafigura werden regelmässig wegen Bestechung ausländischer Amtsträger verurteilt. Zusammen mussten sie in den letzten Jahren über 900 Millionen Franken illegaler Gewinne zurückzahlen. Doch dieses Geld fliesst in die Schweizer Staatskasse – die geschädigte Bevölkerung im Globalen Süden geht leer aus. Das ist ungerecht und muss sich ändern.

Mit unserer Petition fordern wir deshalb die Rückgabe der Korruptionsgewinne an die Geschädigten!

Jemand – sagen wir: Martin – klaut ein Velo, verkauft es unter der Hand und macht so einen illegalen Gewinn. Wird Martin erwischt, bekommt er nicht nur eine Busse, er muss auch seinen durch den Diebstahl erzielten Gewinn abliefern. Dieses Geld erhält die geschädigte Person – sagen wir Petra -, die damit wieder ein neues Velo kaufen kann.

Genau gleich werden Unternehmen behandelt, die durch Straftaten illegale Gewinne erzielen. Sie müssen nicht nur eine Busse zahlen, sondern auch die illegal erwirtschafteten Gewinne abliefern. Und sollten diese nicht mehr auffindbar sein, müssen sie eine sogenannte «Ersatzforderung» in gleicher Höhe entrichten.

Das juristische und ethische Prinzip ist klar: Verbrechen dürfen sich nicht lohnen. 

Immer wieder kommen so Schweizer Konzerne wegen Bestechung zur Kasse: Seit 2003 wurden sie in mindestens 15 Fällen wegen Korruption im Ausland verurteilt. Neben Bussen wurde von den Gerichten dabei jeweils auch die Rückzahlung der illegal erwirtschafteten Gewinne angeordnet – zusammengerechnet über 900 Millionen Franken (!).

Doch anders als beim Velo, wo Petra den eingezogenen Gewinn selbstverständlich zurückerhält, gingen die Geschädigten bei allen diesen Straftaten leer aus. Kein Rappen davon ging an die zumeist einkommensschwache Bevölkerung im Land, wo die Korruption stattfand, sondern die häufig dreistelligen Millionenbeträge flossen in die Schweizer Bundeskasse.

Fünf Beispiele aus dem Rohstoffsektor, in denen die Geschädigten leer ausgingen.

Ein Gesetz verhindert Gerechtigkeit

Die Rückgabe der Ersatzforderungen an den geschädigten Staat ist heute gesetzlich nur erlaubt, wenn dieser zum Schweizer Strafverfahren beigetragen hat. Aber die Schweiz stellt dafür hohe Anforderungen, die Staaten im Globalen Süden, deren Institutionen oft schwach sind und kaum Mittel haben, meist nicht erfüllen können.

Das Resultat: Die aktuelle Gesetzeslage verhindert die Rückgabe der illegalen Gewinne. 

Zudem haben dortige Staatsvertreter*innen oder Regierungsbeamte oft wenig Interesse an einer Aufklärung der korrupten Deals, schon gar nicht, wenn sie selber darin verwickelt sind. Auch das verhindert die Zusammenarbeit mit dem betroffenen Staat im Strafverfahren.

Fazit: Die Schweizer Gesetzgebung und ihre Umsetzung verhindern finanzielle Wiedergutmachung.

Was sich ändern muss – und wie

Die Lösung des Problems ist einfach und besteht aus zwei politischen Schritten:

  1. Praxisänderung: Die Rückgabe darf nicht von überhöhten Anforderungen blockiert werden. Dazu muss die Schweiz ihre bisherige Praxis der Teilung eingezogener Ersatzforderungen aus transnationalen Korruptionsfällen anpassen. Die Hürden für eine Verfahrensbeteiligung, die für viele Staaten im Globalen Süden zu hoch sind, müssen gesenkt werden.

  2. Gesetzesanpassung: Der Bundesrat soll die Rückgabe selbst beschliessen können. Wenn der betroffene Staat nicht am Verfahren beteiligt ist, soll der Bundesrat dennoch die Rückgabe der Ersatzforderungen anordnen können. Er soll die Gelder dem betroffenen Staat nach gewissen Kriterien weitergeben, etwa über Entwicklungsprojekte oder einen unabhängigen Fonds zugunsten der geschädigten Bevölkerung. Dafür braucht es eine Änderung des Bundesgesetzes über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (TEVG).

Selbst das Bundesamt für Justiz sagt, dass Vermögenswerte, die aus der Bestechung von Beamten stammen, vollumfänglich dem geschädigten ausländischen Staat zurückerstattet werden sollen. Die zuständigen Behörden müssen ihren eigenen Vorsatz also nur in die Praxis umsetzen.

Eine Gesetzesanpassung bedeutet keinen zusätzlichen Aufwand. Sie gibt dem Bundesrat aber die Möglichkeit zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen Gelder an die geschädigte Bevölkerung zurückgegeben werden, wenn der betroffene Staat nicht am Verfahren beteiligt war.

Und wichtig: Die Schweiz hat einige Erfahrung mit der Rückgabe von Geldern korrupter Machthaber auf Schweizer Bankkonten und kennt Mechanismen, um diese wirksam in Entwicklungsprojekte zugunsten der Bevölkerung fliessen zu lassen.

Die Lösung verursacht also weder Zusatzkosten für die Unternehmen noch komplizierte Bürokratie. Es braucht nur etwas politischen Willen.

Wozu eine Petition?

In den letzten Jahren wurden schon mehrere Vorstösse gemacht, die eine Rückgabe der eingezogenen Korruptionsgewinne forderten. Bundesrat und Parlament haben diese Vorschläge abgelehnt – obwohl sie einfach, logisch und moralisch notwendig sind.

Damit sich endlich etwas ändert, braucht es also öffentlichen Druck.

Illegale Gewinne aus Korruption gehören nicht in die Schweiz. Sie gehören dorthin, wo der Schaden entstanden ist – zu den Menschen im Globalen Süden.

Helfen Sie mit, dafür zu sorgen. Unterschreiben Sie jetzt unsere Petition. 

Wie gelangt das Geld zur geschädigten Bevölkerung?

  • Die eingezogenen, illegal erwirtschafteten Gewinne («Ersatzforderungen») sollen möglichst direkt den durch die Korruption geschädigten Menschen zugutekommen. Sie sollen also den entstandenen Schaden wiedergutmachen, künftige Korruption verhindern oder in die Entwicklungsprojekte fliessen.

  • Dazu braucht es einen Dialog zwischen der Schweiz und dem betroffenen Staat. Die Interessen der geschädigten Bevölkerung müssen dabei ins Zentrum sein.

  • Bei Bedenken, dass die Gelder wieder in Korruption abfliessen könnten, sollte ein Abkommen über die genauen Rückgabemodalitäten abgeschlossen werden. Eine unabhängige Stiftung oder internationale Organisation kann die Verwendung der Gelder überwachen.

  • Die Schweiz hat darin bereits Erfahrung: Bei den Geldern korrupter Machthaber auf Schweizer Konten (die sogenannten Potentatengelder) hat sie in den letzten Jahren mit zahlreichen Ländern Vereinbarungen über die bedingte Rückgabe abgeschlossen und umgesetzt. Ähnlich könnte die Schweiz auch bei der Rückgabe der illegal erwirtschafteten Gewinne aus transnationaler Korruption verfahren.

*Urteil erstinstanzlich

Helfen Sie mit, die Schweiz ein Stück gerechter zu machen! Kein Profit aus Korruption!