«Bei der Korruptionsbekämpfung müssen die Geschädigten im Zentrum stehen»
©
Sara Brimbeuf
Interview: Agathe Duparc, 17.8.2026
Vor über 15 Jahren hat die französische Justiz wegen des gigantischen Vermögens, das drei afrikanische Staatschefs und ihre Familien in Frankreich besitzen, mehrere Verfahren eingeleitet. Worum geht es dabei?
2007 hat die Nichtregierungsorganisation (NGO) CCFD-Terre Solidaire einen Report zu den in Frankreich liegenden Vermögen von Diktatoren publiziert. Der Bericht listete insbesondere Liegenschaften auf, die sie in Paris und anderswo im Land besassen, und stellte deren Wert ihren offiziellen Gehältern gegenüber. Auf dieser Grundlage beschlossen mehrere französische Anwält*innen und NGOs, darunter Sherpa und Transparency International Frankreich, mit Unterstützung von Aktivist*innen aus den betroffenen Ländern einige dieser Fälle vor Gericht zu bringen. Nach langem Rechtsstreit wurde 2010 ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäscherei von veruntreuten öffentlichen Geldern eröffnet. Es konzentrierte sich auf die Vermögenswerte der Präsidenten von Gabun, Kongo-Brazzaville und Äquatorialguinea sowie ihrer Familien.
Transparency International Frankreich hatte sich in diesen Fällen das Recht erkämpft, als Zivilpartei aufzutreten – ein juristischer Status, den das Schweizer Recht nicht vorsieht. Wie funktioniert das?
Wir waren damals die einzige NGO, die den Kampf gegen Korruption in ihren Statuten und Zielen hatte. Nach langer Auseinandersetzung sprach uns das Kassationsgericht im Dezember 2010 das Recht zu, im Namen der Opfer von Korruption vorzugehen; anschliessend wurde dieses Recht auf alle Anti-Korruptionsorganisationen ausgeweitet. Dank dieser Bestimmung können NGOs bei Einstellung von einfachen Strafanzeigen diese ein zweites Mal als Zivilklage einreichen, wodurch ein Untersuchungsrichter eingeschaltet wird. Sie können die Untersuchung verfolgen, neue Unterlagen zum Fall einbringen, die Einvernahme dieser oder jener Person beantragen usw. Dies ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen schwere Korruption und gegen die Trägheit der Staatsanwaltschaft in gewissen Fällen von Wirtschaftskriminalität mit Beteiligung staatlicher Akteure.
Wo steht man da heute?
Die Verfahren, die Gabun und Kongo-Brazzaville betreffen, sind noch nicht abgeschlossen. Im Fall von Äquatorialguinea wurde 2017 ein erstes Urteil gegen Teodorin Obiang gefällt, den Vizepräsidenten und Sohn des derzeitigen Präsidenten. Neben der Verhängung einer Busse und bedingten Freiheitsstrafe wurden seine in Frankreich befindlichen Vermögenswerte beschlagnahmt – schätzungsweise über 100 Millionen Euro. Diese historische Entscheidung wurde von der Berufungsinstanz und zuletzt im Juli 2021 vom Kassationsgericht bestätigt.
Da stellt sich rasch einmal die Frage nach den Geschädigten solch staatlicher Korruption.
Ja, die Geschädigten müssen im Fokus der Korruptionsbekämpfung stehen. Zunächst stellte sich die Frage der Klagebefugnis von Organisationen, welche die Korruption bekämpfen. Diesen Kampf haben wir gewonnen. Nun geht es um die beschlagnahmten Vermögenswerte. Diese müssen dazu dienen, einige jener Schäden wiedergutzumachen, welche die realen Opfer der staatlichen Korruption erlitten haben. Zudem sollen die Opfer als Zivilkläger vor Gericht zugelassen werden.
Wie kann erreicht werden, dass die Geschädigten an den Prozessen teilnehmen können?
Zum Beispiel muss eine NGO aus Gabun oder Syrien am Prozess von französischen Anwält*innen vertreten werden können. Dies wirft die Frage nach der Finanzierung dieser Verteidigung auf, aber auch nach dem Zugang zu den Geschädigten, damit diese erst über das Verfahren informiert werden und dann aktiv daran teilnehmen können. Unsere NGOs und Staatsanwaltschaften müssen diese Begleitung gewährleisten.
Im Sommer 2021 hat Frankreich die gesetzliche Grundlage für eine Haushaltsregelung geschaffen, welche die Rückgabe von Vermögenswerten ermöglicht, die unrechtmässig erworben und deswegen beschlagnahmt wurden.
Es brauchte einen rechtlichen Rahmen, der die Rückgabe solcher Gelder ermöglicht. Die Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption verpflichtet die Vertragsstaaten, also auch Frankreich, eine Rückgabe nur dann vorzunehmen, wenn der Herkunftsstaat im Rahmen eines internationalen Rechtshilfeverfahrens darum ersucht. Im vorliegenden Fall bestritten die kleptokratischen Regimes der betroffenen Länder jedoch die Rechtmässigkeit der Verfahren, und stellten natürlich auch kein entsprechendes Gesuch. Deshalb bestand die Gefahr, dass die beschlagnahmten Vermögenswerte in den französischen Staatshaushalt fliessen würden, was völlig unmoralisch und ungerecht gewesen wäre. Und eine doppelte Bestrafung der geschädigten Bevölkerung! Transparency International Frankreich hat intensive Lobbyarbeit geleistet, um die politischen Entscheidungsträger*innen davon zu überzeugen.
Die Regelung ist im November 2022 in Kraft getreten. Wie funktioniert sie?
Sie sieht vor, dass die in Fällen von «unrechtmässig erworbenem Vermögen» beschlagnahmten Gelder zur Schaffung spezifischer Budgetposten führen, die dem Aussenministerium unterstehen. Unter Einbezug zivilgesellschaftlicher Organisationen sollen diese Mittel Massnahmen der Zusammenarbeit und Entwicklung in den betroffenen Ländern finanzieren, die möglichst direkt der Bevölkerung zugutekommen und den Grundsätzen der Transparenz entsprechen.
Nun steht eine die erste Bewährungsprobe an. Ende Juni 2026 hat die neu gegründete Agentur zur Verwaltung und Verwertung beschlagnahmter Vermögenswerte eine 3000 Quadratmeter grosse Liegenschaft in Paris, die Téodorin Obiang gehörte, zum Verkauf ausgeschrieben. Sind Sie zufrieden?
Nicht wirklich, denn es sind fünf Jahre vergangen, seitdem das Kassationsgericht Obiangs Verurteilung bestätigt hat! In der Zwischenzeit hat sein Stadtpalais, dessen eine Etage illegalerweise nach wie vor von diplomatischem Personal bewohnt wird, massiv gelitten. Die notwendigen Unterhaltsarbeiten haben nach unseren Informationen über 1 Million Euro gekostet.
Wenn das Gebäude verkauft ist, muss ein geeigneter Weg gefunden werden, den Erlös der geschädigten Bevölkerung zukommen zu lassen.
Die grösste Herausforderung besteht darin, sicherzustellen, dass dieses Geld nicht erneut veruntreut, sondern sinnvoll eingesetzt wird. In Äquatorialguinea ist dieses Risiko enorm. Zur Minimierung muss in Entwicklungsprogramme von integren Organisationen investiert werden, von denen die Bevölkerung direkt profitiert. Geschieht dies über die französische Entwicklungsagentur, UNO-Organisationen, NGOs oder die Weltbank? Alles ist noch offen. Die Erfahrungen von Ländern wie der Schweiz, den USA oder Grossbritannien liefern Beispiele für bewährte Praktiken. Sie zeigen, dass die Rückführung von Vermögenswerten immer dann gescheitert ist, wenn nicht genügend Transparenz herrschte, was Misstrauen schürte und den Teufelskreis aus Korruption und Veruntreuung erneut in Gang setzte.
Kampagne «Kein Profit aus Auslandskorruption»
Transparency International Schweiz unterstützte die Kampagne von Public Eye «Kein Schweizer Profit aus Auslandskorruption» (2025/2026).