Patentrecht

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Die Schweiz und andere Industrieländer, die Sitz grosser Pharmafirmen sind, haben sich für eine Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums auf internationaler Ebene eingesetzt. Seit 1995 verpflichtet das TRIPS-Abkommen der WTO alle Mitgliedstaaten dazu, auf Medikamente einen Patentschutz von zwanzig Jahren zu gewähren, wobei ein gewisser Spielraum vorhanden ist, um den armen Ländern den Zugang zu Medikamenten zu garantieren.

Patente sind eine Ausnahme der freien Marktwirtschaft, denn ihre Inhaberinnen und Inhaber profitieren von einer Monopolstellung, die es ihnen erlaubt, ihre Produkte zu den höchstmöglichen Preisen abzusetzen (Pricing power), wenn sie im Gegenzug ihre Erfindung veröffentlichen. Die durch ein Patent verliehene Macht ist sehr gross, was zu Missbrauch, unerschwinglichen Preisen oder Fortschrittshemmnissen führen kann.

Was ist ein Patent?

Ein Patent ist ein Exklusivrecht auf eine Erfindung, das seinen Inhaber oder seine Inhaberin berechtigt, andere während eines begrenzten Zeitraums (normalerweise 20 Jahre ab Antragstellung) an der gewerblichen Nutzung, Verteilung, Einfuhr und dem Verkauf der Erfindung zu hindern.

Voraussetzungen für die Patentierung einer Erfindung:

  1. Die Erfindung muss ein Element der Neuheit beinhalten.
  2. Die Erfindung darf nicht naheliegend sein und muss auf einer sog. „erfinderischen Tätigkeit“ beruhen.
  3. Sie muss gewerblich anwendbar sein.

Der Patentschutz erlischt, wenn die Frist abgelaufen ist. Danach kann die Erfindung von allen kommerziell genutzt werden, ohne dass dabei das Patent verletzt würde.

Das TRIPS-Abkommen stützt sich auf Patente …

Um die aktuelle Debatte um Forschung und Zugang zu Medikamenten zu verstehen, ist ein Blick auf das 1995 in Kraft getretene Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights; TRIPS) angebracht. Dieses internationale Abkommen verpflichtet die Mitgliedstaaten der WTO (164 im Jahr 2017) dazu, Patente auf neue Medikamente zu erteilen – was in vielen Ländern, wie beispielsweise Indien oder Brasilien, zuvor nicht üblich war. Das Abkommen stellt somit einen bedeutenden Sieg für die Pharmaindustrie dar. Ihr wird dadurch ermöglicht, ihre neuen patentierten Medikamente zu hohen Preisen an eine Minderheit von wohlhabenden Patient*innen in Schwellenländern zu verkaufen.

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Aufgrund seiner Generika-Industrie ist Indien bekannt als die „Apotheke der Armen“ – trotzdem haben unzählige Inderinnen und Inder keinen Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten.

… statt Innovation zu fördern

Das TRIPS-Abkommen dient in erster Linie den Interessen der Pharmamultis, da es ihnen aufgrund der patentbasierten Monopolstellung langfristig hohe Verkaufspreise garantiert. Die Pharmaunternehmen rechtfertigen das Abkommen damit, dass die Ausweitung des Patentsystems neue Medikamente rentabel machen und Forschung und Entwicklung (F&E) begünstige.

Die Realität sieht aber anders aus: Tatsächlich ist das Patentrecht kein Garant für innovative Forschung, sondern viel eher für profitorientierte Innovationsanreize. Dies führt sowohl zu Hemmnissen für F&E als auch zu Einschränkungen beim Zugang zu Medikamenten.

Das TRIPS hat ein F&E-Modell, welches sich auf Patente für Pharmaunternehmen stützt, globalisiert und ignoriert die spezifischen Bedürfnisse der öffentlichen Gesundheitswesen wirtschaftlich benachteiligter Länder. Um diesen Fehlfunktionen des Patentrechtes zu begegnen und den Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten zu gewährleisten, gibt es die sogenannten TRIPS-Flexibilitäten.