Nie wieder Rana Plaza: Es braucht Regulierung für mehr Verantwortung und Transparenz!

Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten erfordert politisches Handeln und die Verankerung von verbindlichen Massnahmen, damit alle Unternehmen in ihren internationalen Lieferketten Menschenrechte einhalten, inklusive dem Recht auf einen Existenzlohn.

In der EU gibt es mit der EU-Textilstrategie eine Reihe neuer Regulierungsvorstösse, die explizit Fast Fashion einschränken und die Textilindustrie nachhaltiger machen sollen. Die Schweiz hingegen hinkt auf dieser Ebene hinterher. Der Bundesrat fördert stattdessen lieber freiwillige Business-Initiativen wie Sustainable Textiles Switzerland 2030 und nutzt diese dann als Feigenblatt, um die eigene Regulierungsverantwortung herunterzuspielen und gesetzliche Massnahmen zu verzögern. Er bleibt beim Laissez-faire-Ansatz, statt der Industrie klare Leitplanken für die nötige Nachhaltigkeitswende zu setzen.

Dabei ist klar, dass die Branche die nötige soziale und ökologische Transformation nur schaffen wird, wenn der Gesetzgeber Vorgaben macht, die für alle Akteure gelten.

Auch die Schweiz muss handeln -  Forderungen von Public Eye

Weitere Informationen

  • Pflicht zur Einhaltung von Menschenrechten inkl. Existenzlohn

    Es braucht eine Pflicht zur Einhaltung von Menschenrechten inklusive der Bezahlung existenzsichernder Löhne.

    Hersteller und Händler, die in der Schweiz Bekleidung und Schuhe in den Verkauf bringen, müssen aus Sicht von Public Eye folgende Anforderungen erfüllen:

    • sie müssen menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen durchführen;
    • sie müssen sicherstellen, dass die Löhne in der Produktion existenzsichernd sind;
    • und wo dies noch nicht der Fall ist, müssen sie aufzeigen, wie sie erreichen wollen, dass in ihrer Lieferkette innerhalb eines bestimmten Zeitraums überall Existenzlöhne bezahlt werden.
  • Transparenz in den Lieferketten

    Eine weitere wichtige Voraussetzung, um ausbeuterische Praktiken zu verhindern, ist Transparenz in den Lieferketten.

    Hersteller und Händler müssen daher offenlegen:

    • in welchen Produktions- und Verarbeitungsbetrieben ihre Produkte hauptsächlich gefertigt und verarbeitet werden;
    • welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sie bei der Herstellung der Produkte identifizieren und welche Massnahmen sie ergreifen, um diese Risiken zu mindern oder bestehende Missstände zu beheben;
    • und wie hoch die in diesen Produktions- und Verarbeitungsbetrieben gezahlten Löhne mindestens sind.

    Die Informationen müssen öffentlich kommuniziert, leicht zugänglich und verständlich formuliert sein. Produkte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, dürfen in der Schweiz weder beworben noch verkauft werden. Für die Umsetzung braucht es geeignete Durchsetzungsmechanismen wie Kontrollen und Sanktionsmassnahmen. Zudem muss es die Möglichkeit einer Wiedergutmachung für Betroffene durch zivilrechtliche Haftung geben.

  • Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

    Als weiterer konkreter Schritt sollte die Schweiz die zwei neuen Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (C 155 und 187) sowie die Konvention 121 für Entschädigungszahlungen ratifizieren. Im Juni 2022 hat die IAO den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz gestärkt, indem sie zwei Konventionen (C 155 und C 187) zu Kernarbeitsnormen (und damit zu universell gültigen Menschenrechten) aufgewertet hat. Die Schweiz hat diese (im Gegensatz zu den anderen Kernkonventionen) noch nicht ratifiziert. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Anlässlich des 10. Jahrestages des Fabrikeinsturzes von Rana Plaza haben wir im Namen der Clean Clothes Campaign Schweiz einen Aufruf mit politischen Forderungen an den Bundesrat verfasst.