Bundesrat verordnet US-Deal und verwirft Aussenwirtschaftsgesetz
Zürich, Lausanne, 12. Dezember 2025
Heute hat sich der Bundesrat gegen eine umfassende Gesetzesgrundlage für die Schweizer Aussenwirtschaft ausgesprochen. Dies, obwohl er in seiner Antwort auf das Postulat der APK-N für die Revision des Aussenwirtschaftsgesetz feststellt, dass das Schweizer Recht aktuell «keine ausdrücklichen materiellen Grundsätze für die Aushandlung von Wirtschaftsabkommen» vorsieht. Auf 39 Seiten begründet der Bundesrat seine ablehnende Haltung. Sein Kernargument: Für seine Verhandlungen braucht er «mehr Flexibilität» und lehnt die Gesetzesrevision daher ab. Trotzdem zeigt das Papier parlamentarische Wege für eine Revision auf. Dabei erscheint Public Eye ein stärkerer Einbezug der Zivilgesellschaft in die Überwachung von abgeschlossenen Freihandelsabkommen ein besonders wichtiger Punkt.
Welche Folgen eine Handelspolitik mit fehlender demokratischer Legitimation haben kann, zeigte sich vor zwei Tagen. Der Bundesrat hat in Eigenregie beschlossen, die Zölle auf verschiedene Waren aus den USA auf dem Verordnungsweg zu streichen. Dabei stützte er sich auf einen Ausnahmeartikel aus dem Zolltarifgesetz von 1986, den er nach knapp 40 Jahren willkürlich aktiviert hat. Diese Sonderbegünstigung der USA scheint das geltende Recht der Welthandelsorganisation (WTO) zu verletzen.
In seinem Bericht behauptet der Bundesrat, dass Grundsätze zu Menschenrechten und Umwelt der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik schaden würden. Public Eye sieht dies fundamental anders und zeigt in einer neuen Analyse, wo die überfällige Gesetzesrevision zwingend ansetzen müsste. So kann der Bundesrat beispielsweise weiterhin keine Massnahmen treffen, um den Import von Produkten aus Zwangsarbeit zu verhindern. Umso entschlossener muss das Parlament nun darauf hinarbeiten, dass die Schweizer Handelspolitik endlich kohärent mit den Zielen der Nachhaltigen Entwicklung wird.
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