Illegale Korruptionsgewinne: Knapp 14'000 Menschen fordern vom Bundesrat die Rückgabe an den Globalen Süden

Heute hat Public Eye der Bundeskanzlei eine Petition mit 13’810 Unterschriften überreicht: Eingezogene Gewinne von Schweizer Konzernen, die der Bestechung ausländischer Amtsträger überführt wurden, sollen den betroffenen einkommensschwachen Staaten zurückerstattet werden. Statt an die geschädigte Bevölkerung fliesst dieses Geld bisher in die Berner Bundeskasse. Die Petition, die auch von Parlamentsmitgliedern und kongolesischen Partnerorganisationen unterstützt wird, will diese Ungerechtigkeit korrigieren.
© Fabian Goupil / Public Eye

In Kürze: 

  • Seit 2011 flossen über 900 Millionen Franken an «Ersatzforderungen» in die Bundeskasse. Davon wurde kein Rappen rückerstattet. 

  • Damit das Geld dorthin geht, wo der Schaden entstanden ist, bräuchte es nur etwas politischen Willen und eine kleine Gesetzesanpassung. 

  • Grossbritannien geht bereits erste Schritte in diese Richtung. 

Trotz wiederholter Vorstösse im Parlament hat der Bundesrat sich bisher geweigert, auf die Frage der Rückgabe der sogenannten Ersatzforderungen einzugehen. Seit erstmaliger Anwendung der Unternehmensstrafbarkeit 2011 flossen exakt 911'910’000 Franken in die Berner Bundeskasse – und nicht, wie «moralisch angezeigt» (O-Ton Bundesrat), ins häufig marode Gesundheits- oder Bildungswesen der von Bestechung besonders betroffenen Länder. Die Petition, die Public Eye heute zusammen mit den Nationalräten Christian Dandrès (SP/GE) und Marc Jost (EVP/BE) eingereicht hat, erhöht den Druck dafür. Sie ist der jüngste Schritt einer langjährigen Kampagne, an der sich auch kongolesische Partnerorganisationen beteiligen. 

Mit der Verurteilung von Glencore 2024 wegen Korruption in der Demokratischen Republik Kongo hat der Umgang der Schweiz mit diesen illegalen Gewinnen zusätzliche Brisanz erhalten. Die Stimmen mehren sich, dass der Bundesrat hier endlich vorwärts machen soll. Eine aktuelle Publikation des Basel Institute on Governance zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Dazu gehört eine Lockerung der Anforderungen an die Zusammenarbeit im Strafverfahren mit den betroffenen Ländern – was aktuell Voraussetzung für eine Rückgabe ist – sowie die Möglichkeit des Bundesrats, selbstständig über die Rückgabe dieser Gelder zu entscheiden. 

Die Schweiz hat in den letzten Jahren begonnen, Korruption strafrechtlich strenger zu ahnden, gerade im besonders betroffenen Rohstoffsektor. Sie muss nun ebenso entschlossen vorgehen, um wirklich Gerechtigkeit für die geschädigte Bevölkerung in den betroffenen Ländern herzustellen. Andere Staaten machen es vor: Grossbritannien etwa wird in seiner neuen Antikorruptionsstrategie die «Prozeduren zur Entschädigung von Opfern transnationaler Korruption analysieren und Reformempfehlungen formulieren».   

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