Schweizer Strafanzeige wegen dubioser Transaktionen, an denen der Kabila-Clan und die UBS beteiligt waren

Public Eye, die Plattform zum Schutz von Whistleblowern in Afrika (PPLAAF) und der Verein UNIS haben bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige eingereicht, die auf den Enthüllungen von «Congo Hold-up» beruht. Unter diesem Namen enthüllte eine Allianz von Medien und NGOs Ende 2021 die mögliche Verwicklung der UBS in die Wäsche kongolesischer Staatsgelder, die vom Clan des Ex-Präsidenten Joseph Kabila veruntreut worden waren. Der Belgier Philippe de Moerloose, ein Kabila-Vertrauter, hatte 19 Millionen US-Dollar zweifelhafter Herkunft auf seine UBS-Konten in Zürich und Genf überwiesen bekommen.

Im November 2021 legte «Congo Hold-up» die Mechanismen offen, mit denen der Clan von Joseph Kabila, dem ehemaligen Präsidenten der Demokratischen Republik Kongo, zwischen 2013 und 2018 mindestens 138 Millionen US-Dollar aus den Staatskassen abzapften, was in diesem Land etwa 250’000 durchschnittlichen Jahresgehältern entspricht. Dank dem grössten Datenleck Afrikas konnte ein Konsortium aus 19 internationalen Medien und 5 NGOs, darunter Public Eye, Millionen von Bankdokumenten auswerten. Diese zeigten, welch zweifelhafte Finanzakrobatik die kongolesische Filiale der von den Kabilas kontrollierte BGFIBank zuliess: rückdatierte Transaktionen, systematische Geldwäsche sowie Kredite, die von der Zentralbank des Kongo gewährt, aber nie zurückgezahlt wurden.

«Congo Hold-up» belegt aber auch das Laissez-faire internationaler Banken, darunter mehrere aus der Schweiz. Die Strafanzeige, welche Public Eye zusammen mit PPLAAF und UNIS bei der Bundesanwaltschaft in Bern eingereicht haben, betrifft die Machenschaften von Philippe de Moerloose, einem belgischen Geschäftsmann und engen Vertrauten von Joseph Kabila, und der UBS in Genf und Zürich, wo er Gelder zweifelhafter Herkunft erhalten und verwaltet hat. Sie dokumentiert mögliche Geldwäscherei und damit auch eine potenziell mangelhafte Sorgfalt bei Finanzgeschäften der Schweizer Grossbank – beides Straftaten, deren Verjährungsfrist 15 Jahre betragen kann, wenn es sich um schwere Geldwäscherei handelt.

Konkret erhielt Philippe de Moerloose 7 Millionen US-Dollar auf sein UBS-Konto in Zürich, das auf eine Offshore-Gesellschaft lautete. Dieses im September 2012 transferierte Geld stammte von einer vom Kabila-Clan kontrollierten Landwirtschaftsgesellschaft und war offiziell für den Kauf von Traktoren und anderen Geräte bestimmt. Das Konsortium verfolgte den verschlungenen Weg dieser Millionen und konnte deren Ursprung auf Bestechungsgelder chinesischer Unternehmen an die kongolesische Führung im Rahmen eines Bergbauvertrags zurückzuführen. Für den Verkauf eines Gebäudes in Kinshasa, das von einer Scheinfirma der Familie Kabila mit erworben worden war, kassierte der Belgier 2013 via die Genfer UBS weitere 12 Millionen US-Dollar. Das Geld stammte aus einem unregulierten Kreditmechanismus bei der kongolesischen Zentralbank, was eine Veruntreuung öffentlicher Gelder darstellen könnte.

Public Eye und seine Partner fordern die Bundesanwaltschaft auf, schnellstmöglich eine strafrechtliche Untersuchung dieser und anderer in der Anzeige dargelegten Sachverhalte einzuleiten. In anderen Ländern haben die Enthüllungen von «Congo Hold-up» bereits zu Gerichtsverfahren geführt. Anfang Juni leitete die Parquet National Financial (PNF) in Frankreich eine Voruntersuchung wegen des Verdachts auf «schwere Geldwäsche und Veruntreuung öffentlicher Gelder» ein. Und am 14. Juni durchsuchte die belgische Justiz die Wohnung von Philippe de Moerloose im Rahmen einer gegen ihn gerichteten Untersuchung wegen des Verdachts der «Bestechung ausländischer Amtsträger».

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