Unsere Forderungen

Die Schweizer Grossbanken Credit Suisse und UBS sind in menschenrechtlichen Hochrisikogeschäften tätig, behandeln die Menschenrechtsthematik aber nur oberflächlich. Sie kommen damit ihrer Verantwortung zur Respektierung der Menschenrechte nicht nach. Um dies zu ändern, braucht es überzeugende Prozesse, die eine menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung ermöglichen und garantieren. Glaubwürdig können alle Schritte nur sein, wenn sie transparent geschehen und alle relevanten Dokumente offengelegt werden.

Folgende einzelne Schritte sind notwendig:

  • Credit Suisse und UBS brauchen eine substanzielle Menschenrechtsrichtlinie, die mindestens folgende Anforderungen erfüllt: Sie bezieht sich auf die Uno-Menschenrechtscharta (die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Pakte über «bürgerliche und politische Rechte» sowie über «wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte»), auf die Kernarbeitsnormen der ILO sowie die ILO-Konvention 169 über indigene Völker. Sie macht klar, wie die Bank in allen Geschäftsbereichen ihre Verantwortung zur Respektierung der Menschenrechte wahrnimmt. Sie schliesst gewisse Geschäfte kategorisch aus. Sie wird auf höchster Stufe verabschiedet und verbindlich umgesetzt.
  • Systematische Berücksichtigung der Menschenrechte in sektoriellen und thematischen Standards. Eine allgemeine Menschenrechtrichtlinie kann nur den Rahmen der Thematik abstecken und die Bedeutung des Themas für die Unternehmenskultur festlegen. Je nach Aktivität der Bank stellen sich besondere Probleme. Es ist darum zentral, dass die Credit Suisse und die UBS Menschenrechtsaspekte auch in detaillierten Standards verankern. Mindestens für alle Branchen, in denen Menschenrechtsverletzungen gehäuft vorkommen, sollten Sektorrichtlinien entwickelt oder bestehende Standards grundlegend überarbeitet werden. Dies betrifft Branchen wie Öl und Gas, Bergbau, Agroindustrie, arbeitsintensive Produktion sowie Rüstungsgüter/ kontroverse Waffen. Diese Standards sollen einen expliziten Menschenrechtsfokus haben und nicht allgemein und unspezifisch «soziale Risiken» thematisieren. Vielmehr sollen die sektoriellen Standards von Credit Suisse und UBS dazu führen, dass mögliche Geschäfte systematisch daraufhin untersucht werden, ob und gegebenenfalls wie sie die Rechte von Menschen tangieren. Bei gravierenden Auswirkungen und wenn die Bank nicht korrigierend eingreifen kann, müssen Geschäftsbeziehungen abgebrochen bzw. gar nicht erst eingegangen werden.
  • Transparenz: Konfrontieren Nichtregierungsorganisationen die Schweizer Grossbanken mit ihrer Finanzierung von kontroversen Firmen, Transaktionen oder Projekten, so erhalten sie in der Regel eine scheinbar beruhigende Antwort, das betreffende Geschäft werde auf seine Auswirkungen überprüft bzw. sei bereits überprüft worden. Da jedoch keine der beiden Banken ihre Sektorrichtlinien und internen Weisungen vollständig offenlegt, hat die Zivilgesellschaft und die interessierte Öffentlichkeit keine Alternative, als den beiden Banken blind zu vertrauen. Damit die Credit Suisse und die UBS glaubhaft machen können, dass sie ihre Pflicht, die Menschenrechte zu respektieren, ernst nehmen, müssen sie nicht nur eine umfassende Menschenrechtspolicy und entsprechende sektorielle Standards für die Sorgfaltsprüfung entwickeln, sondern sie müssen diese Dokumente auch veröffentlichen. «Knowing and Showing» (wissen und zeigen), so die Kurzformel des UNO-Sonderbeauftragten zum Thema Transparenz.
  • Alle Policies und Standards sind nur so gut wie ihre Umsetzung: Damit die Menschenrechte bei der Credit Suisse und der UBS die ihnen gebührende Beachtung finden, müssen die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in der ganzen Organisation festgelegt werden. Die Anreize sollten richtig gesetzt und das Bonussystem so angepasst werden, dass es nicht gegen eine seriöse Umsetzung der Standards arbeitet. 
  • Ebenfalls zentral sind Weiterbildungen und Trainings für Mitarbeitende. Einerseits, um Schlüsselmitarbeitende in allen Bereichen für die Bedeutung der Menschenrechtsthematik zu sensibilisieren. Andererseits brauchen die Credit Suisse und die UBS für die Durchführung der Sorgfaltsprüfung genügend Mitarbeitende mit vertieften Kenntnissen der Menschenrechtsthematik. Die Prüfung von einzelnen Transaktionen oder (potenziellen) Kunden darf sich nicht nur auf die Angaben des Kunden selbst abstützen. Damit die Credit Suisse und die UBS ihrer Pflicht zur Respektierung der Menschenrechte nachkommen, müssen sie sicherstellen, dass sie die Stimmen der Opfer von Menschenrechtsverletzungen hören und ernst nehmen.

Was wir tun

Public Eye überwacht seit langem kontroverse Finanzierungen der Schweizer Grossbanken.

Unter den Kunden und Geschäftsverbindungen der Grossbanken fanden sich etwa eine Indische Bergbaufirmen mit katastrophalen Verhältnissen in der Arbeitssicherheit und im Umgang mit betroffenen Gemeinden oder die Hersteller von geächteten Waffen wie Streubomben und Anti-Personenminen.

Recherchieren und vernetzen

Public Eye macht eigene Recherchen zur Aufdeckung von Fällen oder sie erhält diese von Partnerorganisationen im BankTrack-Netzwerk. Dieses von Public Eye mitaufgebaute Netzwerk umfasst über 30 Organisationen aus aller Welt, die sich für ökologisch saubere und menschenrechtlich verantwortliche Bankgeschäfte einsetzen.

Eigene Kampagnen...

Seit einigen Jahren legt Public Eye das Hauptgewicht ihrer Arbeit im Themenbereich «Verantwortung von Grossbanken» auf die Auswirkungen von Schweizer Bankgeschäften auf die Menschenrechte. Dies, weil die UNO mit der Arbeit des UNO-Sonderbeauftragten für Unternehmen und Menschenrechte hier klare Erwartungen formuliert hat und weil die Schweizer Grossbanken Credit Suisse und UBS – ganz im Unterschied zur Umweltthematik - die Relevanz der Menschenrechte nicht einsahen. Dies hat sich geändert, weil Public Eye mit recherchebasierten Berichten und einer eigenen Kampagnenwebseite (2010 – 2013) überzeugend gezeigt hat, wie Geschäftsaktivitäten der Schweizer Grossbanken mit der Verletzung von einzelnen Rechten zusammen hängen.

...und Einflussnahme als ExpertInnen

Public Eye macht nicht nur Recherchen und Kampagnen zum Thema Banken und Menschenrechte. Sie ist auch immer wieder mit den Verantwortlichen der Grossbanken im Gespräch und diskutiert das Thema mit der Bundesverwaltung und ExpertInnen. Während der Arbeit des UNO-Sonderbeauftragten hat Public Eye im Auftrag des internationalen Netzwerks BankTrack an Konsultationen teilgenommen und mit schriftlichen Positionsbezügen auf die besondere Bedeutung und die Verantwortung des Finanzsektors hingewiesen.

Mit Erfolg: Die UNO-Leitprinzipien von 2011 sind ganz klar so formuliert, dass sie keinen Zweifel daran lassen, dass die indirekte Verwicklung in Menschenrechtsverletzungen, wie sie bei Banken üblich ist, ebenso wichtig ist und dass auch die Banken bei ihren Aktivitäten eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durchführen müssen.

Public Eye vertritt zudem die Zivilgesellschaft in einem Beratergremium der OECD zum Thema Finanzsektor und Menschenrechte.