Besondere Branchen brauchen besondere Regeln
Zürich, Lausanne, 23. Juni 2026
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Mark Henley/Panos Pictures
«Rohstoff: Das gefährlichste Geschäft der Schweiz». So der Titel des wegweisenden Buchs, das Public Eye 2012 (damals noch als Erklärung von Bern) veröffentlicht hat. Was vor 14 Jahren stimmte, gilt auch heute noch: Der Rohstoffhandelsplatz ist der Schweizer Wirtschaftssektor, bei dem das Risiko für Menschenrechtsverletzungen, Umweltverschmutzungen und Korruption am grössten ist. Zudem ist er einer der wichtigsten, trug er 2025 doch 6,9% zum Schweizer Bruttoinlandprodukt bei.
Klar also, dass dieser Hochrisikosektor bei jeglichen Bemühungen, verpflichtende Richtlinien für verantwortungsvolle Unternehmensführung einzuführen, an oberster Stelle stehen muss – speziell in der Schweiz. Das erwartete die Mehrheit der Bevölkerung, als sie vor fünfeinhalb Jahren für die Annahme der ersten Konzernverantwortungsinitiative stimmte. Und wir erwarten es nach vielen weiteren Skandalen auch heute noch. Public Eye hat den Gegenvorschlag des Bundesrates zur neuen Konzernverantwortungsinitiative unter diesem Gesichtspunkt analysiert und in der laufenden Vernehmlassung Stellung genommen. Hier eine Zusammenfassung unserer Analyse in Form von Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Deckt der Gegenvorschlag den Schweizer Rohstoffsektor ab?
Nur die Spitze des Eisbergs. Der Gegenvorschlag schlägt ein neues «Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung» (NUFG) vor und übernimmt dafür 1:1 die Schwellenwerte der EU: Hat ein Unternehmen global 5’000 Mitarbeitende und erzielt 1,5 Mrd. Schweizer Franken Umsatz, untersteht es dem NUFG. Dann gelten also die Sorgfaltspflichten über Menschenrechte und Umweltbestimmungen, welche von einer Aufsichtsbehörde überwacht werden und für die ein Unternehmen auch haftbar ist, wenn es sie verletzt.
Für die Schweizer Wirtschaft ist diese Schwelle sehr hoch, das Gesetz würde nur für die allergrössten Konzerne gelten. Besonders krass zeigt sich das im Rohstoffsektor, dessen Geschäftsmodell darin besteht, mit sehr wenigen Mitarbeitenden sehr viel Umsatz zu erzielen. Die knapp 1’000 Schweizer Rohstofffirmen beschäftigen hierzulande gerade mal 10'000 Personen. Global tätige Megaplayer wie Glencore, Vitol, Trafigura oder Cargill fördern oder produzieren allerdings oft auch selbst Rohstoffe, was viel personalintensiver ist. Diese Auslandsangestellten werden aber nur dazugezählt, wenn die Konzerngruppe ihren Hauptsitz in der Schweiz hat oder wenn hier wichtige Geschäftsentscheide getroffen werden. Trotzdem erreicht wohl nur eine Handvoll der 1’000 hiesigen Rohstofffirmen die notwendigen Schwellenwerte.
Konkret: Welche Rohstoffunternehmen sind abgedeckt? Welche nicht?
Aufgrund der Intransparenz dieses Sektors wissen das letztlich nur die Unternehmen selbst. Denn die Schweizer Behörden kennen weder die Belegschaftszahlen, noch den jährlichen Umsatz oder die häufig verschachtelte Konzernstruktur inklusive exakter Tätigkeit der Schweizer Niederlassungen.
Versucht haben wir es trotzdem und kommen zu folgender Einschätzung:
Unter das NUFG gemäss Gegenvorschlag fallen neben Glencore auch Agrargigant Bunge, Düngemittelhersteller Eurochem und der Kaffeehändler ECOM Agroindustrial. Sie alle haben ihren Hauptsitz in der Schweiz und erfüllen die Schwellenwerte für Mitarbeitende und Umsatz.
Sicher nicht betroffen ist der allergrösste Teil der knapp 1’000 Rohstoffunternehmen. Die meisten haben nur eine Handvoll Mitarbeitende, aber selbst Global Player wie Gunvor oder Mercuria erreichen die 5’000er-Schwelle nicht.
Möglicherweise betroffen wären hingegen der weltgrösste Ölhändler Vitol und Agrargiganten wie Cargill, Louis Dreyfus Company oder die chinesische Cofco. Bei ihnen müsste die relevanten Werte im Detail geklärt werden.
Wie müsste politisch nachgebessert werden?
Um einen zumindest repräsentativen Teil der Rohstoffunternehmen dem NUFG zu unterstellen, schlägt Public Eye für Hochrisikosektoren, welche – wie in der Initiative vorgesehen – durch den Bundesrat zu definieren sind, tiefere Schwellenwerte vor. KMU wären auch hier vollständig ausgeschlossen.
Spezialregeln für Hochrisikosektoren sind gängige Praxis
Die in anderen Ländern bereits existierenden Konzernverantwortungsgesetze beziehen sich letztlich alle auf die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie auf die Empfehlungen der OECD, zu deren Mitgliedern auch die Schweiz zählt. Auch die entsprechendeRichtlinie der EU basiert diesem doppelten Referenzrahmen, ebenso wie das künftige Schweizer Gesetz über nachhaltige Unternehmensführung.
Diese internationalen Standards beinhalten eine Reihe von Sonderregeln für Hochrisikosektoren, darunter auch die Rohstoffbranche. Etwa zu Lieferketten in Konfliktkontexten oder zum Umgang mit Gemeinschaften, die von Bergbauprojekten betroffen sind. Auch der Bundesrat hat 2018 einen eigenen Leitfaden herausgegeben, der die OECD-Empfehlungen für den Schweizer Rohstoffsektor spezifiziert.
Wo sonst braucht es Verbesserungen im Gegenvorschlag?
Downstream : Wie in der EU sollen auch in der Schweiz gewisse Aktivitäten der sogenannten «nachgelagerten Wertschöpfungskette» nicht von den neuen Richtlinien betroffen sein. Konkrete Einschränkungen gibt es bei Verkauf, Verwendung oder Entsorgung eines Produkts. Die Dirty Diesel-Recherche von Public Eye hatte vor 10 Jahren gezeigt, dass Schweizer Rohstoffhändler Treibstoffe mit hohen Schadstoffanteilen in westafrikanische Länder verkauften, die besonders in dortigen Städten zur Luftverschmutzung und somit zu Gesundheitsproblemen beitragen. Allen Bemühungen, dies zu unterbinden, zum Trotz läuft diese Praxis in Ländern mit laschen oder nicht durchgesetzten Schadstoffgrenzwerten munter weiter. Das Konzernverantwortungsgesetz soll verhindern, dass Schweizer Unternehmen bewusst solche Produkte herstellen und sich dann dahinter verstecken können, dass die Schäden nicht in der Schweiz, sondern im Ausland eintreten.
Klima: Im Gegenvorschlag fehlen auch klare Vorgaben zur Ausrichtung des Geschäftsmodells und der Strategie eines Unternehmens auf die Pariser Klimaziele. Glencore & Co verkaufen nach wie vor grösstenteils fossile Brennstoffe. Eine Analyse von Public Eye hat 2024 gezeigt, dass die Klimaziele dieser Firmen entweder völlig unambitioniert oder schlicht inexistent sind.
Aufsichtsbehörde: Für die neue Behörde, welche das zukünftige Konzernverantwortungsgesetz überwachen soll, macht der Bundesrat einige gute Vorschläge: So ist sie nicht dem Wirtschaftsdepartement angegliedert, was für ihre Unabhängigkeit spricht. In zwei Punkten muss dennoch nachgebessert werden: die Eidgenössische Revisions- und Nachhaltigkeitsaufsichtsbehörde (RNAB), so der offizielle Name, muss dem Öffentlichkeitsgesetz unterstehen, inklusive ihrer Prüfberichte über Unternehmen. Und es braucht eine zweckgebundene Verwendung der Mittel aus Sanktionen: aktuell sollen von der Behörde verhängte Bussgelder, in Schweizer Kassen fliessen. Auch wenn ein Unternehmen wegen Verstössen im Ausland bestraft würde, hätten die betroffenen Menschen vor Ort also nichts davon.
Eine Regulierung des Rohstoffsektors im Rahmen des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative wäre eine kohärente und an die Schweizer Verhältnisse angepasste Umsetzung einer weltweit etablierten Praxis: die wirtschaftliche Tätigkeit in für Mensch und Umwelt hochriskanten Bereichen unter erhöhte Beobachtung und Sorgfaltspflichten zu stellen.