Die Janukowitsch-Gelder: Die Rohstoffwäsche

Der frühere ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch und sein persönliches Umfeld werden beschuldigt, die Staatskassen geplündert zu haben. Ihnen zugehörige Guthaben im Wert von mehr als 100 Millionen Dollar sind von Schweizer FinanzintermediärInnen gesperrt worden.

Am 26. Februar 2014, nur einige Tage nach dem Sturz von Viktor Janukowitsch, hat der Bundesrat die Einfrierung der Guthaben des früheren ukrainischen Präsidenten und seines Clans angeordnet. Mehrere Personen in hohen richterlichen oder behördlichen Positionen waren davon betroffen. Gleichzeitig eröffneten die Bundesanwaltschaft und die Genfer Staatsanwaltschaft Verfahren wegen Geldwäscherei gegen den Janukowitsch-Clan. Bei einer Genfer Handelsgesellschaft, die Viktor Janukowitschs Sohn gehört, wurde eine Durchsuchung durchgeführt. Diese im Kohlegeschäft tätige Firma wird der Rohstoffwäsche beschuldigt: Sie soll sich zu Lasten des ukrainischen Staates bereichert haben, indem sie mit unrechtmässig erworbenen, gestohlenen oder durch Korruption erlangten Rohstoffen Handel trieb. Die ukrainische Staatsanwaltschaft stellte daraufhin sogleich ein Rechtshilfegesuch an die Schweizer Behörden.

Fehlende Regulierungen im Bereich Rohstoffhandel

Der Fall Janukowitsch ist nur einer von zahlreichen Skandalen, die den Schweizer Rohstoffmarkt beflecken. Gegenwärtig können Schweizer Firmen Rohstoffe kaufen, ohne sich um die Bedingungen zu kümmern, unter denen diese produziert oder vermarktet wurden. Sie sind noch nicht einmal verpflichtet, ihre GeschäftspartnerInnen zu identifizieren. Indem sie Handel treiben, machen sich die Firmen aber an Delikten mitschuldig, die andere Glieder in der Lieferkette betreffen, sei es vorsätzlich oder aus Nachlässigkeit.  

In einem so risikoreichen Kontext wie dem Rohstoffsektor ist es unabdingbar, dass die Geschäftstätigkeiten reguliert werden. Im Finanzsektor sind seit den 1990er-Jahren rechtliche Regelungen in Kraft, welche die FinanzintermediärInnen der Verpflichtung unterstellen, sicherzustellen, dass keine illegitimen Geldflüsse in die internationalen Finanzmärkte eindringen. Hingegen hindert keine einzige Gesetzgebung Schweizer Firmen daran, schmutzige Rohstoffe «zu waschen». Ganz im Gegenteil, nicht einmal das Geldwäschereigesetz (GwG) kommt in diesem Bereich faktisch zur Anwendung. Und die in Rohstoffsektor tätigen Firmen unterliegen keinerlei Sorgfaltspflicht im Bezug auf die Lieferkette. Illegal erworbene Rohstoffe können so ungehindert über Schweizer Firmen in internationale Märkte dringen.  

Wanted: eine Rohstoffmarktaufsicht für die Schweiz

Das Beispiel macht deutlich, dass der Rohstoffsektor von einer angemessenen Aufsicht reguliert werden muss. Dennoch weigern sich die Schweizer Behörden noch immer, diesen Schritt in Angriff zu nehmen. Mit der Schaffung der ROHMA, einer fiktiven Rohstoffmarktaufsicht, hat die Public Eye zum ersten Mal und auf detaillierte Weise demonstriert, wie eine Aufsichtsbehörde im Rohstoffsektor aussehen könnte. Als unabhängige Instanz wäre die ROHMA kompetent, Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass illegal erworbene Rohstoffe ungehindert über Schweizer Firmen in die internationalen Märkte eindringen können.