Für eine Welt ohne Kohle

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Kohle ist eine Energie der Vergangenheit. Sie ist der klimaschädlichste Energieträger auf dem Planeten und ihre schwerwiegenden negativen Folgen werden im Preis pro Tonne kaum berücksichtigt. Der Bau neuer Kohlekraftwerke droht die wirtschaftlich benachteiligten Länder langfristig in einen Teufelskreis zu treiben. Angesichts dieser Tatsache und der Massnahmen, durch die der Schweizer Finanzplatz CO2-neutral werden soll, darf man sich nicht von den Bemühungen abbringen lassen, die Einfuhr und den Verbrauch fossiler Energieträger in der Schweiz zu reduzieren.

Die Kohleindustrie

  • Muss den Abbau der umweltschädlichsten Kohlesorten wie Braunkohle sofort einstellen.
  • Unternehmen, die in der Förderung und/oder im Handel von Kohle tätig sind, müssen glaubwürdige und von unabhängigen Akteuren überprüfbare Massnahmen vorlegen, die auf einen kompletten Kohleausstieg bis 2030 abzielen.

Bundesrat und Parlament

  • Müssen Massnahmen ergreifen, um den Handel mit klimaschädlicher Kohle bis 2030 vollständig einzustellen.
  • Bis dahin muss die Schweiz die indirekten CO2-Emissionen, die von in der Schweiz ansässigen Kohlehändlern verursacht werden, in ihre Klimaziele und ihre Klimapolitik miteinbeziehen.
  • Müssen gesetzliche Transparenzpflichten zur Offenlegung von Verträgen mit und Zahlungen an Regierungen für den Kohlehandel sowie den übrigen Rohstoffhandel festlegen. Die Rohstoffe müssen bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgt werden können.
  • Die Schweiz muss eine Aufsichtsbehörde für den Rohstoffsektor einrichten, die die Möglichkeit hat, Unternehmen bezüglich der Einhaltung des gesetzlichen Rahmens zu überwachen und bei Verstössen zu sanktionieren (vgl. ROHMA, eine Rohstoffmarktaufsicht).

Die Finanzwelt

  • Muss die Kreditvergabe an Unternehmen in der Kohleindustrie einstellen, die keinen Plan für den Ausstieg aus dem Kohlegeschäft bis 2030 mit glaubwürdigen und von unabhängigen Akteuren überprüfbaren Massnahmen umgesetzt haben.
  • Darf keine neuen Kohlekraftwerke finanzieren.
  • Die Schweizerische Nationalbank darf nicht mehr in Unternehmen investieren, die Kohle produzieren oder mit Kohle handeln.
  • Die Kantonalbanken müssen sich verpflichten, keine Gelder mehr an Unternehmen zu verleihen, die in der Kohleindustrie tätig sind, weder über Transaktionsfinanzierung noch über sogenannte «Corporate Loans».

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